Vermietung ETW: Miteigentumsanteil vs tatsächliche Aufteilung

  • Hallo zusammen,


    Ich bin schon zur Erkenntnis gekommen, dass mein Lebensgefährte und ich eine Feststellungserklärung abgeben müssen, wenn wir nun mit der Vermietung einer gemeinsamen etw beginnen. Was ich nicht klären konnte, ist folgende Frage: muss die hier angebene Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben dem Miteigentumsanteil (50/50) entsprechen oder könnten wir hier auch eine andere Zuordnung vornehmen (Idee ist, dass alles einer Person zugerechnet wird für die Steuer und diese Person auch real die Kosten alleine trägt und die Miete Vereinamt auf ein Einzelkonto)? Ich hoffe das ist verständlich und ich stelle keine Frage, die bereits geklärt ist. In dem Fall freue ich mich über den Link zum Beitrag. Herzlichen Dank.:thumbsup:

  • Wenn Ihr im Grundbuch als jeweils 50% Beteiligte eingetragen seid, wird die Abrechnung des Verwalters auch jedem zur Hälfte zugerechnet. Wie Ihr das dann untereinander aufteilt, müsst Ihr unter Euch klären. Ich rate euch hier, einen Steuerberater zu konsultieren, damit die Lösung dann auch vor einem Finanzamt Bestand hat.

  • Danke neida, kann man die denn für eine Frage Konsultieren auch wenn man die Steuererklärung da nicht macht? Also natürlich nicht umsonst aber irgendwie denke ich, da haben die keinen Bock drauf?