Umsatzsteuernachzahlung Buchungskonto

  • Hallo miteinander,

    durch die Umstellung der Mwst. von 19 auf 16 und zurück gab es bei mir in Verbindung mit den Updates das mittlerweile bekannte und behobene Problem mit der fehlerhaften Kontenzuordnung.

    Durch die Korrektur hat sich die berechnete Umsatzsteuer in Juli bis Dez. geändert, so dass ich nachzahlen musste. Ich habe das alle korrigiert und gemeldet und das FA. hat auch schon abgebucht.

    Jetzt stehe ich davor diese Nachzahlungen zu buchen und bin auf diesen Hinweis im Netz gestoßen.

    resultieren aus einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung Steuernachzahlungen sind diese aufwandswirksam zu buchen = Betriebsausgabe
    Im Gegensatz zu den üblichen Umsatzsteuerkonten (1780, 1790, 1791) ist die aus der USt-Prüfung resultierende Umsatzsteuer über das Konto 2285 Steuernachzahlung Sonstige Steuern Vorjahre zu buchen.

    Das Problem ist, dass es dieses Konto 22xx nicht gibt. OK, es handelt sich auch nicht um eine Sonderprüfung und daraus resultierende Rückzahlung. Aber ich gehe schon davon aus, dass die Ausgabe als solches ins Jahr 2021 gehört, da ja das Zufluss-Abflussprinzip gilt. ?


    Gibts ein Hinweis wie ich das in MB korrekt mache ?


    Grüße und Danke Matthias

  • Da liegt doch keine Sonderprüfung vor. Hier ist meines Erachtens das Konto 1790 (da Vorjahr) das richtige Konto.

  • Hallo Neida,

    ja ich weiss, dass es keine Sonderprüfung war aber ich gehe davon aus, dass die Ausgabe auf Grund des Zufluss/Abflussprinzips ins Jahr 2021 gehört.

    Das ist bei der Fragestellung jetzt aber weniger entscheidend.

    Was mache ich denn, im Falle einer Sonderprüfung, welches Konto wäre in MB dann das Richtige ?

    Müsste ich ein Konto 2285 selbst eröffnen ?

    Wie ist hier der Plan ? Sonderprüfungen mit anschließender Nach- der Rückzahlung wird es doch bei einigen Nutzern schonmal gegeben haben oder ?


    Wer kann weiter helfen ?

  • Was missfällt dir denn so an dem von mir genannten Konto? Du machst eine EÜR und da ist doch nur wichtig, dass Ausgaben im Folgejahren eben auf ein anderes Konto gebucht werden als die Ausgaben für das laufende Jahr! Ob diese Ausgaben nun wegen einer korrigierten Erklärung oder wegen einer Sonderprüfung erfolgen, ist für eine EÜR auf gut Deutsch "schnuppe". Es läuft im Formular EÜR alles auf ein Kz.

  • streng genommen könnte die Frage jetzt lauten " Was ist der Unterschied zw. 1790 und 2285 ? "

    Es muss ja normalerweise einen geben.

    Die Antwort könnte lauten: Die Unterschiede sind für MB nicht so entscheidend... Oder " Ich weiss es nicht, hab ich immer so gemacht o.ä.


    "Es ist Schnuppe" befriedigt eben nicht wirklich. Es geht ja hier um Buchhaltung.


    Grüße

  • Moin,


    Die Antwort könnte lauten:

    Laut Bezeichnung der Kontenklasse 2 handelt es sich um Abgrenzungskonten, die in Zusammenhang mit Rückstellungen für die Nachzahlung von Steuern im Rahmen einer Prüfung verwendet werden.... die also für den hier genannten Fall - EÜR/Korrektur der Vorauszahlungen- eher nicht zutreffen dürften... aber das hatte @neida ja wohl schon erwähnt ;)


    Viele Grüße

    Maulwurf