EG Wohnung eines geschenkten Hauses zukünftig vermieten

  • Liebe Forumsteam,


    ich habe vor Jahren das Haus meiner mittlerweile Verstorbenen Großmutter überschrieben bekommen. Damals habe ich bereits einen Teil des Hauses grundsaniert und auch angebaut. Das war vor ca. 8 Jahren. Bis heute wurden zahlreiche Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten durchgeführt (u.a. komplette Erneuerung der Heizungsanlage, Carport, Pflasterarbeiten, etc). Seit dem Tod meiner Großmutter 2019 bin ich dabei den Rest des EGs ebenfalls komplett zu sanieren.


    Wir sprechen hier von einer 6 stelligen Investition über die letzten 8 Jahre meinerseits (viele werden es ja kennen, dass ein altes Haus genausoviel kostet wie ein neu gebautes ;o)).


    Ich würde das EG, sobald es fertig ist, gerne vermieten.


    Mir wurde gesagt, dass ich zumindest von letztem Jahr auch die Materialkosten+Werkzeugkosten für die zukünftige Mietswohnung angeben kann.


    Was mir aber überhaupt nicht klar ist, kann ich eine Abschreibung (AFA) jetzt anteilig für die EG-Wohnung vornehmen ?

    Wie berechne ich den Wert der Abschreibung falls ich überhaupt eine solche machen kann?

    Ich habe noch alle Rechnungen. Die Handwerkerkosten wurden, bis zum Limit, in den Jahren vor 2020 bereits geltend gemacht, nicht über Abschreibung, aber eben über die Handwerkerleistungen außerhalb einer geplanten Vermietung.


    Eckdaten: Baujahr 1964; Kernsanierung inkl. komplette Dacherneuerung und Anbau: 2012-2013 Heizungsanlage: 2020 Carport: 2019 Pflasterarbeiten: 2019


    Für Unterstützung wäre ich dankbar, das ist dann doch nicht so ganz ohne :-).


    LG

    Hannes

    • Offizieller Beitrag

    Was mir aber überhaupt nicht klar ist, kann ich eine Abschreibung (AFA) jetzt anteilig für die EG-Wohnung vornehmen ?

    AfA des Rechtsvorgängers = Fußstapfentheorie


    Damals habe ich bereits einen Teil des Hauses grundsaniert und auch angebaut. Das war vor ca. 8 Jahren. Bis heute wurden zahlreiche Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten durchgeführt (u.a. komplette Erneuerung der Heizungsanlage, Carport, Pflasterarbeiten, etc). Seit dem Tod meiner Großmutter 2019 bin ich dabei den Rest des EGs ebenfalls komplett zu sanieren.

    Das sollte und muss sich eigentlich ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe anschauen.


    Ich habe noch alle Rechnungen. Die Handwerkerkosten wurden, bis zum Limit, in den Jahren vor 2020 bereits geltend gemacht, nicht über Abschreibung, aber eben über die Handwerkerleistungen außerhalb einer geplanten Vermietung.

    Was ein Schuss ins Knie werden könnte. Soweit da Aufwendungen drin sind, die in Zusammenhang mit einer (beabsichtigten) Einkunftserzielung stehen (Werbungskosten/Betriebsausgaben), haben die bei diesen Kosten nichts zu suchen (§ 35a Absatz 5 Satz 1 EStG).


    Eckdaten: Baujahr 1964; Kernsanierung inkl. komplette Dacherneuerung und Anbau: 2012-2013 Heizungsanlage: 2020 Carport: 2019 Pflasterarbeiten: 2019


    Für Unterstützung wäre ich dankbar, das ist dann doch nicht so ganz ohne :-).

    Eine Steuerberatung ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht erlaubt.

  • was wurde denn seit 2019 ( die Großmutter wohnte bis zu ihrem Tod dort?) steuerlich gemacht? vermutlich gar nichts? Und das Finanzamt hat auch nicht nachgefragt - was ist jetzt geplant?


    Tipp: gehen Sie zu einem Stb - 2019 ESt bereits gemacht?

    • Offizieller Beitrag

    was wurde denn seit 2019 ( die Großmutter wohnte bis zu ihrem Tod dort?) steuerlich gemacht? vermutlich gar nichts?

    .....

    2019 ESt bereits gemacht?

    Und auch wieder bitte lesen:

    Die Handwerkerkosten wurden, bis zum Limit, in den Jahren vor 2020 bereits geltend gemacht, nicht über Abschreibung, aber eben über die Handwerkerleistungen außerhalb einer geplanten Vermietung.

  • Die Oma hatte nie eine Steuererklärung gemacht.

    Die Übergabe erfolgte auch etwa vor 8 Jahren.

    Danach habe ich angefangen alles zu sanieren auf meine Rechnung. Die Arbeitszeit der Handwerker habe ich immer abgesetzt, Material etc natürlich nicht.

    Defacto habe ich, nach der gerade stattfindenden Sanierung im EG, das komplette Haus saniert.

    Die Wohnung im EG soll nach Fertigstellung dann vermietet werden.

    Auch ein grosses Carport habe ich angebaut und die komplette Fläche neu gepflastert.

    Ölheizung raus und Gastherme mit Solarthermie rein, dabei alle alten Heizkörper getauscht.

  • Ach ja ich habe damals auch noch angebaut, 3 Zimmer, 1 je Etage. Deshalb befindet sich im ug noch ein separat zugänglicheg Raum mit eigenem Bad. Den werd ich aber nicht vermieten, sondern für Besucher/ Freunde aufbewahren.

    • Offizieller Beitrag

    Vor allem Weiteren solltest Du einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen, denn Du hast definitiv mindestens ein Problem:

    Ich habe noch alle Rechnungen. Die Handwerkerkosten wurden, bis zum Limit, in den Jahren vor 2020 bereits geltend gemacht, nicht über Abschreibung, aber eben über die Handwerkerleistungen außerhalb einer geplanten Vermietung.

    Was ein Schuss ins Knie werden könnte. Soweit da Aufwendungen drin sind, die in Zusammenhang mit einer (beabsichtigten) Einkunftserzielung stehen (Werbungskosten/Betriebsausgaben), haben die bei diesen Kosten nichts zu suchen (§ 35a Absatz 5 Satz 1 EStG).


    Und auch das stellt in diesem Zusammenhang m.E. ein Problem dar:

    6 stelligen Investition über die letzten 8 Jahre

    Auch ein grosses Carport habe ich angebaut

    Ach ja ich habe damals auch noch angebaut, 3 Zimmer, 1 je Etage. Deshalb befindet sich im ug noch ein separat zugänglicheg Raum mit eigenem Bad.