Liebe Forumsteam,
ich habe vor Jahren das Haus meiner mittlerweile Verstorbenen Großmutter überschrieben bekommen. Damals habe ich bereits einen Teil des Hauses grundsaniert und auch angebaut. Das war vor ca. 8 Jahren. Bis heute wurden zahlreiche Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten durchgeführt (u.a. komplette Erneuerung der Heizungsanlage, Carport, Pflasterarbeiten, etc). Seit dem Tod meiner Großmutter 2019 bin ich dabei den Rest des EGs ebenfalls komplett zu sanieren.
Wir sprechen hier von einer 6 stelligen Investition über die letzten 8 Jahre meinerseits (viele werden es ja kennen, dass ein altes Haus genausoviel kostet wie ein neu gebautes ;o)).
Ich würde das EG, sobald es fertig ist, gerne vermieten.
Mir wurde gesagt, dass ich zumindest von letztem Jahr auch die Materialkosten+Werkzeugkosten für die zukünftige Mietswohnung angeben kann.
Was mir aber überhaupt nicht klar ist, kann ich eine Abschreibung (AFA) jetzt anteilig für die EG-Wohnung vornehmen ?
Wie berechne ich den Wert der Abschreibung falls ich überhaupt eine solche machen kann?
Ich habe noch alle Rechnungen. Die Handwerkerkosten wurden, bis zum Limit, in den Jahren vor 2020 bereits geltend gemacht, nicht über Abschreibung, aber eben über die Handwerkerleistungen außerhalb einer geplanten Vermietung.
Eckdaten: Baujahr 1964; Kernsanierung inkl. komplette Dacherneuerung und Anbau: 2012-2013 Heizungsanlage: 2020 Carport: 2019 Pflasterarbeiten: 2019
Für Unterstützung wäre ich dankbar, das ist dann doch nicht so ganz ohne :-).
LG
Hannes