Hallo,
ich arbeite als Zugbegleiter und habe eine feste 1. Tätigkeitsstätte von der ich aus starte und auch wieder Feierabend habe.
Kann ich aufgrund meiner Berufes als Zugbegleiter Verpflegungskosten (oder andere Kosten) geltend machen?
Eine Kollegin meinte, sie hat ihren Dienstplan bei der Steuerberaterin eingereicht und bekommt jetzt einen Haufen Geld zurück.
Geht das?