Ausgaben vor Gewerbeanmeldung aus 2020

  • Ein Hallo in die Runde,


    wie verbucht man Ausgaben aus dem Jahr 2020, welche getätigt wurden für das Unternehmen, welches am 01.01.2021 Übernommen worden ist.

    Wir hatten Ausgaben, für Doppelte Haushaltsführung, Kontoeröffnung und Gewerbeanmeldung.

    Kann ich das nur in der Einkommensteuererklärung geltend machen?


    LG


    Markus

    (Danke für jeglichen Hinweis)

  • Ich erinnere mich an unseren Start, das alle Ausgaben die der Firma dienen, und vorher getättigt wurden, auch in der ersten Steuererklärung erfasst wurden.

    Aber Deine Haushaltsführung gehört nicht dazu, aber Anmeldegebühren etc.


    3. Gründungskosten steuerlich geltend machen

    Kosten im Zuge der Unternehmensgründung vor der eigentlichen Gründung können Sie als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich absetzen – und zwar im Jahr, in dem die Ausgaben getätigt wurden. Rückwirkend absetzbar sind die Gründungskosten in einem Zeitraum von bis zu drei Jahren. Als vorweggenommene Betriebsausgaben gelten die Kosten dann, wenn ein klar erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Gründung erkennbar ist. Bewahren Sie deshalb alle Belege Ihrer Ausgaben auf.

    oder hier:

    https://www.selbststaendig.de/…enommene-betriebsausgaben


    Das habe ich übrigens in 1 Minute gegoogelt...

  • Hallo joeschwarz,


    danke für Deine Antwort.


    Auch für diesen Hinweis, jedoch konnte ich das auch googeln. Soweit reicht auch meine Kenntnis.

    Das habe ich übrigens in 1 Minute gegoogelt...


    Viel mehr war auch meine Frage darin abgezielt, ob ich das in MB für das laufende Jahr in ein Konto buchen hätte können.


    Aber nun weiß ich, dass ich es in meiner Steuererklärung für das jahr 2020 einfügen muss. Danke hierfür.



    LG

    Markus