Hallo zusammen,
ich bin seit acht Jahren freiberuflich tätig und überlege, ein zweites, gewerbliches Standbein zu eröffnen. Dafür will ich demnächst Seminare besuchen und auch Gegenstände anschaffen. Kann ich diese Kosten als Vorgründungskosten des Gewerbebetriebs über die freiberufliche Tätigkeit geltend machen (umsatzsteuerlich und einkommensteuerlich)? Oder wie sonst?
Danke und Gruß,
DD