Corona-Zuschuss bei Vermietung einer Ferienwohnung im Privatvermögen

  • Wo trage ich die Soforthilfe ein, wir haben eine Ferienwohnung ohne Gewerbe.

    haben auch schon einen teil zurück gezahlt. 2 wo trage ich das ein und 3

    kann ich den Rest für 2021 behalten? und wo trage ich das dann ein?

    Würden uns tierisch über eine Antwort freuen.


    habe die Soforthilfe in eine Einnahme Überschuss Rechnung gebucht

    Angaben zur Umsatzsteuer kann man Wählen

    1.Umsatzsteuerpflichtig

    2.Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzusberechtigung

    3.Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung

    4.Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittsätzen



    Rechtsform des BEtrieb:

    1freier Beruf

    2sonstige selbstständige tätige Person

    3. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

    4Andere nicht aufgeführte Personengesellschaft


    immer wenn ich denk , jetzt hast du`s

    stellen sich neue Fragen

    • Offizieller Beitrag

    Wo trage ich die Soforthilfe ein, wir haben eine Ferienwohnung ohne Gewerbe.

    Dann hat das mit dem Thema hier doch gar nichts zu tun, da es hier um Corona-Zuschüsse im Rahmen gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit geht. Von daher schiebe ich es in ein neues Thema.



    habe die Soforthilfe in eine Einnahme Überschuss Rechnung gebucht

    Ja was denn jetzt, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?


    kann ich den Rest für 2021 behalten?

    Woher sollen wir das wissen, wenn wir Deine persönlichen Verhältnisse nicht kennen. Aber:

    Ferienwohnung ohne Gewerbe

    Bei Vermietung und Verpachtung im Rahmen des Privatvermögens steht Dir doch gar kein Corona-Zuschuss zu. Wäre mir zumindest neu.


    Angaben zur Umsatzsteuer kann man Wählen

    1.Umsatzsteuerpflichtig

    2.Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzusberechtigung

    3.Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung

    4.Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittsätzen

    Du musst doch selber wissen, ob Du zur Umsatzsteuer optiert hast oder nicht.

  • privat und Ferienwohnung ist mir auch keine Coronahilfe-Berechtigung bekannt. Da du bei Abgabe unterschrieben hast, dass du sie - falls sich herausstellt, dass du sie zu Unrecht bekommen hast - wieder zurückzahlst, musst du wohl alles zurückzahlen. Sprich mit einem hierzu berechtigten Steuerberater (oder Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer), die müssen die Hilfeanträge ja stellen und wissen besser Bescheid, wann die Voraussetzungen vorliegen.

    • Offizieller Beitrag

    Da du bei Abgabe unterschrieben hast, dass du sie - falls sich herausstellt, dass du sie zu Unrecht bekommen hast - wieder zurückzahlst, musst du wohl alles zurückzahlen.

    Und das würde ich ggf. schnellstens und ohne gesonderte Aufforderung machen, sofern die Inanspruchnahme wirklich nicht berechtigt war.