Umlagefähige Kosten als Einnahmen - wo rein?

  • Hallo,


    ich mache das erste mal über Steuer:web meine Steuererklärung und frage mich, wo ich aus Anlage V die "Umlagen, verrechnet mit Erstattungen (z. B. Wassergeld, Flur- u. Kellerbeleuchtung, Müllabfuhr, Zentralheizung usw.)" reinschreiben soll. Sprich die umlagefähigen Kosten auf den Mieter.

    Im Steuerweb habe ich ja nur unter "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen / Mieten und sonstige Einnahmen / Wohnungen / Mieteinnahmen (Jahresmiete ohne Nebenkosten / Umlagen)" die entsprechende Kaltmiete. Wo aber gebe ich die umlagefähigen Kosten auch als Einnahme an?


    Bei "Ausgaben (Werbungskosten) / Sonstige Kosten / Hausgeldzahlungen (WEG-Gebühren) gebe ich ja das gesamte Hausgeld (abzüglich Rücklage) als Ausgabe an.


    Bei meiner Wohnung beträgt die Kaltmiete 200 und die Nebenkosten 180€. Mein Mieter überweist mir also 380€. Die Hausgeldzahlungen werden direkt bei mir von der Hausverwaltung abgebucht. Wo ich das Hausgeld als Ausgabe angeben kann, habe ich oben gefunden, aber wo gebe ich die umlagefähigen Kosten auch als Einnahme an?


    Sorry, falls evtl. auch fachlich etwas falsch beschrieben ist, ich kenne mich hier nicht besonders gut aus.


    Viele Grüße

    Christina