Jubiläumszahlung des Arbeitgebers

  • Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr ein Jubiläumszahlung (25 Jahre Betriebszugehörigkeit) von meiem Arbeitgeber gekommen. Diese wurde auch in der Lohnsteuerkarte in der Position "10" eingetragen und an das Finanzamt übermittelt.


    Alle Bescheide wurden von mir mit WISO Steuerprogramm vom Finanzamt abgerüfen und im Steurporgramm auotmatisch übernommen.


    Bei der abschliessenden Prüfung des WISO Programms aller meiner eingegebenen Daten wird mir ständig ein Hinweiss eingeblendet das ich noch keine Angaben zu "Ausgaben zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre" eingetragen habe.


    wenn ich diesem Link im Programm folge wird eine Eingabemaske eingeblendet unter anderem folgende Daten abgefragtbwerden:

    - Ansatz der Entfernungspauschale

    - Telefonkosten

    - Fahrtkosten


    alle diesen Angaben habe ich schon in der dafür üblichen Maske im Porgramm eingegeben.

    Ich verstehe nicht was ich dort eintragen soll?

    Soll ich hier eintragen wie viele KM ich in den letzten 25 Jahren zu meinem Arbeitgeber gefahren bin? ....kann ja wohl nicht sein, oder ?


    kann mir jemand bei diesem Thema weiterhelfen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht was ich dort eintragen soll?

    Etwaige Werbungskosten, soweit diese mit der angesprochenen Einnahme in Zusammenhang stehen. Es ist nur ein Programmhinweis.

  • Ich habe genau das gleiche Problem. Eine Jubiläumszahlung ist unter 10 "Ausgaben zu Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre" eingetragen worde.

    Das Wiso Steuer MAC Programm erfordert eine Eingabe bei den Werbungskosten, ansonsten kommt man nicht weiter.


    Wie kann man auf diesen Betrag die 1/5 Regelung anwenden, da es als Dienstjubiläum ja so vorgesehen ist.

    Ich komme aus der Maske nur raus, wenn ich unter "Ansatz der Entfernungspauschale" als Beispiel 1€ angebe. Ohne Eingabe wirft das Programm immer eine Fehlermeldung.


    Also wie kann man bei diesem Betrag die 1/5 Regelung geltend machen?

    • Offizieller Beitrag

    Das Wiso Steuer MAC Programm erfordert eine Eingabe bei den Werbungskosten, ansonsten kommt man nicht weiter.

    Es fordert da keine Eingabe, sondern fragt nur nach, ob nicht auch Aufwendungen dieser Einnahme direkt zuzuordnen sind. Die Nachfrage ist erforderlich, die Einnahmen ja unterschiedlich behandelt werden und entsprechend eben auch etwaige Aufwendungen zugeordnet werden müssten. Ist nichts zu veranlassen, macht man das, was das Programm vorschlägt, nämlich den klick in das angebotene Kästchen.


    Ohne Eingabe wirft das Programm immer eine Fehlermeldung.

    Das ist kein Fehlerhinweis, sondern ein Prüfhinweis. Und den erledigt man nicht, indem man einfach irgendetwas einträgt. Den Text der Programmhinweise bitte immer genau lesen.


    Also wie kann man bei diesem Betrag die 1/5 Regelung geltend machen?

    Die Einnahme steht doch offensichtlich schon unter Entschädigungen. Genau deshalb kommt ja der Prüfhinweis zu etwaigen Werbungskosten in diesem Zusammenhang. Die Voraussetzungen für die ermäßigte Behandlung durch den AG werden seitens des FA ggf. bei der Veranlagung geprüft und evtl. auch insoweit Nachweise angefordert.

  • Den Haken habe ich jetzt gesetzt! Danke für den Hinweis, ist aber nicht so offensichtlich ohne die Erläuterungen oben.


    Somit zum letzteren Punkt der 1/5 Regelung. Wie kann ich das FA darauf hinweisen, dass hier nach 1/5 Regelung verfahren werden soll?

    Ansonsten wird der Betrag voll versteuert, oder?

    Den Nachweis seitens AG kann ich liefern, allerdings ist im Program nicht vorgesehen, dass auch so zu kennzeichnen.

    • Offizieller Beitrag

    Somit zum letzteren Punkt der 1/5 Regelung. Wie kann ich das FA darauf hinweisen, dass hier nach 1/5 Regelung verfahren werden soll?

    Deshalb steht der Eintrag doch in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung. Die Zeile ist doch auch eindeutig bezeichnet.


    Den Nachweis seitens AG kann ich liefern, allerdings ist im Program nicht vorgesehen, dass auch so zu kennzeichnen.

    Der Nachweis ist auf Anforderung zu führen. Erst einmal wird das so erklärt und das FA entscheidet dann, was und in welchem Umfang es etwas prüfen möchte.

    • Offizieller Beitrag

    OK, dann reiche ich das mal so ein und warte auf evt. Rückfragen vom FA

    Die Auswirkung der Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung kannst Du übrigens auch ganz genau in der Steuerberechnung des Programms sowie den zugehörigen Erläuterungen nachlesen.