EÜR Rechnung Datentarif aus Hongkong

  • Ein Unternehmen aus Hongkong, wo es keine Umsatzsteuer gibt, hat mir eine Rechnung gestellt für einen Datentarif den ich in Frankreich für den Laptop genutzt habe.
    Auf der Hongkonger Rechnung ist kein Reverse Charge verzeichnet. Buche ich trotzdem Umsatzsteuer und Vorsteuer?
    Vielen Dank!

  • Ob es in Hongkong eine Umsatzsteuer oder ähnliches gibt, ist hier auch völlig irrelevant. Auch ein fehlender Hinweis auf Reverse Charge. Für die Anwendung der Regelungen ist in Deutschland einzig und allein der § 13b UStG maßgebend (der keinerlei Vorschriften für die Form und Inhalt der Rechnung vorgibt) und danach ist die Regelung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft hier anzuwenden.