Nebenberuflich selbstständig (freiberuflich) - Wie Werbungskosten wie Arbeitszimmer angeben?

  • Hallo,


    ich bin seit einigen Jahren nebenberuflich als Dozent an einer Hochschule tätig und habe letztes Jahr erstmalig den steuerfreien Betrag i.H.v. 2400,00€ überschritten. Aufgrund meiner bisherigen Recherche habe ich herausgefunden, dass ich nun die Anlage S (Selbstständige) ausfüllen muss und habe hier bereits die Erträge unter Nebenberufliche Tätigkeit eingetragen. Leider weiß ich nun nicht, wo ich gemischte Arbeitsmittel und Werbungskosten wie das Arbeitszimmer angeben soll. 100% für diese Tätigkeit angefallenen Werbungskosten habe ich erfolgreich unter Ausgaben angegeben. Bei gemischt genutzten Werbungskosten gelingt mir dies jedoch nicht.


    Anbei für das Beispiel Arbeitszimmer:


    Egal wo ich es dazurechne, es wird einfach nicht berücksichtigt.


    Ich würde mich über Unterstützung sehr freuen.


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Egal wo ich es dazurechne, es wird einfach nicht berücksichtigt.

    Was soll da auch noch berücksichtigt werden, wenn Du den anteiligen Nutzungsumfang der nichtselbständigen Tätigkeit schon mit 100% angibst? Du musst diese 100% natürlich auf die verschiedenen Nutzungen/Einkunftsarten anteilig verteilen.

  • Egal wo ich es dazurechne, es wird einfach nicht berücksichtigt.

    Was soll da auch noch berücksichtigt werden, wenn Du den anteiligen Nutzungsumfang der nichtselbständigen Tätigkeit schon mit 100% angibst? Du musst diese 100% natürlich auf die verschiedenen Nutzungen/Einkunftsarten anteilig verteilen.

    Ich habe den prozentualen Anteil selbstverständlich abgeändert, aber es funktioniert leider nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe den prozentualen Anteil selbstverständlich abgeändert, aber es funktioniert leider nicht.

    Dann solltest Du davon auch einmal bereinigte Screenshots einbinden, denn das geht eigentlich problemlos.


  • Ich habe den prozentualen Anteil selbstverständlich abgeändert, aber es funktioniert leider nicht.

    Dann solltest Du davon auch einmal bereinigte Screenshots einbinden, denn das geht eigentlich problemlos.


    Egal wie ich es verteile, die Rückerstattung verringert sich immer nur um den jeweiligen Minderbetrag bei beruflicher Tätigkeit.

    • Offizieller Beitrag

    Egal wie ich es verteile, die Rückerstattung verringert sich immer nur um den jeweiligen Minderbetrag bei beruflicher Tätigkeit.

    Was soll sich den bei der EÜR der freiberuflichen Tätigkeit auch ändern, solange die tatsächlichen Betriebsausgaben die Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26, 26a EStG nicht übersteigen? Entweder das eine oder das andere. Das rechnet Dir das Programm aber in der Steuerberechnung nebst detaillierter Erläuterungen auch vor.

  • Egal wie ich es verteile, die Rückerstattung verringert sich immer nur um den jeweiligen Minderbetrag bei beruflicher Tätigkeit.

    Was soll sich den bei der EÜR der freiberuflichen Tätigkeit auch ändern, solange die tatsächlichen Betriebsausgaben die Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26, 26a EStG nicht übersteigen? Entweder das eine oder das andere. Das rechnet Dir das Programm aber in der Steuerberechnung nebst detaillierter Erläuterungen auch vor.

    Die Einnahmen liegen selbstverständlich über dem Freibetrag (Einnahmen ca. 4800€).

  • Wenn ich die Optionen der Anlage S mit den Auswahlmöglichkeiten bei Arbeitszimmer oder Werbungskosten vergleiche, fehlt die Option Nebenberufliche Tätigkeit. Demnach gibt es aktuell wohl keine Möglichkeit, Werbungskosten der selbstständigen nebenberuflichen Tätigkeit zuzuordnen...? Das würde auch erklären, warum sich die Rückerstattung in meinem Fall lediglich verringert.



  • Danke. Also z.B. die errechneten Kosten für das Arbeitszimmer oder auch Anteilig an Werbungskosten manuell bei Ausgaben eintragen?


    Beispiel Nutzung Smartphone 1000€ 50% für die nebenberufliche Tätigkeit = 500€ bei Ausgaben?

    • Offizieller Beitrag

    Danke. Also z.B. die errechneten Kosten für das Arbeitszimmer oder auch Anteilig an Werbungskosten manuell bei Ausgaben eintragen?


    Beispiel Nutzung Smartphone 1000€ 50% für die nebenberufliche Tätigkeit = 500€ bei Ausgaben?

    ja