Vergütung und Preisgeld für Teilnahme an einer Quizshow - wo angeben?

  • Guten Abend zusammen,


    seit heute Nachmittag sitze ich an meiner Einkommenssteuererklärung und benötige wieder einmal Hilfe.


    Konkret geht es darum, dass ich letztes Jahr an einer Quizshow im TV teilgenommen habe und hierfür 150 Vergütung erhalten habe. Daneben hatte ich viel Dusel bei den Fragen an mich und konnte auch noch 4000€ als Sieger mit nach Hause nehmen.


    Müssen beide Beträge in der Steuererklärung angegeben werden, bzw. wo gebe ich dies an. Ich finde nirgends eine Eingabemaske für die 150Euro (hierbei müsste es sich um sonstige EInkünfte nach § 22 Abs. 3 EStG handeln?). Die 4000€ Siegprämie müssen soweit ich es verstanden habe nicht angegeben werden, da es sich hier wohl nicht um Einnahmen nach § 22 Abs. 3 EStG handelt, da das Preisgeld überwiegend von Glück abhängig war und man ja nicht wusste welche Fragen gestellt werden, sodass man sich nur schwerlich vorbereiten konnte. Dennoch muss ich das doch aber vermutlich irgendwo angeben und dabei eben begründen, dass dies nicht versteuert werden soll. Aber wo?


    Wieder einmal vielen Dank im Voraus an all die wandelnden Steuerlexika

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde nirgends eine Eingabemaske für die 150Euro (hierbei müsste es sich um sonstige EInkünfte nach § 22 Abs. 3 EStG handeln?).

    Reiter "weitere Einkünfte, Bezüge und Ersatzleistungen" <-> "Leistungen"


    Die 4000€ Siegprämie müssen soweit ich es verstanden habe nicht angegeben werden, da es sich hier wohl nicht um Einnahmen nach § 22 Abs. 3 EStG handelt, da das Preisgeld überwiegend von Glück abhängig war und man ja nicht wusste welche Fragen gestellt werden, sodass man sich nur schwerlich vorbereiten konnte. Dennoch muss ich das doch aber vermutlich irgendwo angeben und dabei eben begründen, dass dies nicht versteuert werden soll. Aber wo?

    Siehe oben mit detaillierter Begründung zur steuerlichen Behandlung. Der Rest wird sich zeigen. Der Erfahrung nach lassen es die meisten FAs aus der Besteuerung raus.

  • Super vielen Dank für die rasche Info. Mache ich dann die Erläuterung über die Option des Begleitschreibens? Innerhalb der Maske "Leistungen" selbst, habe ich ja keine Möglichkeit Angaben zu machen.

    Wird eine Erläuterung dann einfach in Prosa aufgeführt?

    • Offizieller Beitrag

    In den Leistungen ist doch Freitexteingabe möglich. Mann kann aber auch die ergänzenden angaben nutzen. Und natürlich kann man auch ein Begleitschreiben fertigen, dessen Versand man, wie bei Belegen, mit der Erklärung ankündigt.