Ehemann Vollzeit - Ehefrau geringfügig beschäftigt

  • Hallo zusammen,


    leider habe ich über die Forumsuche nichts finden können.


    Zu meinem Sachverhalt:


    Ich (Ehemann) arbeite Vollzeit mit der Steuerklasse 3.

    Meine Frau hat bis Oktober 2019 Teilzeit mit der Steuerklasse 5 gearbeitet.

    Seitdem arbeitet sie auf geringfügige Basis mit 2% Pauschalbesteuerung.

    Nun zu meiner Frau:


    Muss die geringfügige Beschäftigung in der Einkommensteuer mit aufgeführt werden, oder reicht es, wenn ich in dem Fall nur meine Seite angebe?


    Ich hoffe, ich konnte als Steuer-Laie mein Anliegen halbwegs schildern.


    Falls was unklar ist, einfach schreiben.


    Vielen Dank im Voraus

    Grüße

    Martl