Hallo zusammen,
leider habe ich über die Forumsuche nichts finden können.
Zu meinem Sachverhalt:
Ich (Ehemann) arbeite Vollzeit mit der Steuerklasse 3.
Meine Frau hat bis Oktober 2019 Teilzeit mit der Steuerklasse 5 gearbeitet.
Seitdem arbeitet sie auf geringfügige Basis mit 2% Pauschalbesteuerung.
Nun zu meiner Frau:
Muss die geringfügige Beschäftigung in der Einkommensteuer mit aufgeführt werden, oder reicht es, wenn ich in dem Fall nur meine Seite angebe?
Ich hoffe, ich konnte als Steuer-Laie mein Anliegen halbwegs schildern.
Falls was unklar ist, einfach schreiben.
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Martl