Hallo, ich bin neu hier und habe gleich einmal zu Anfang eine Frage.
Mein Mann hat letztes Jahr (2020) einen Abfindungsvertrag unterschrieben. In dem Vertrag wurde eine Outplacemant-Beratung vereinbart und auch auf der Lohnsteuerbescheinung 2020 versteuert. Unter Punkt 10 ist die Abfindung und der Outplacement-Betrag aufgeführt (ermäßigt besteuerter Arbeitslohn über mehere Jahre und Entschädigungen).
Nun hat er im Februar ein Schreiben vom ehemaligen Arbeitgeber bekommen, dass die Outplacement-Beratung mit rückwirkender Wirkung steuerfrei ist.
Dieses Schreiben sollen wir dem Finanzamt vorlegen.
Meine Frage ist: Nun ist doch eigentlich die Steuerbescheinigung falsch (diese hat er mit seiner letzten Abrechnung schon im April 2020 erhalten). Muss da nicht eine neue Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt werden?
Ich wüsste auch nicht, wie ich das bei der Steuererklärung angeben muss, dass die Steuerfreiheit für die Outplacement-Beratung berücksichtigt wird?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.