Freiwillig gesetzlich versichert. Beitrag 01/21 mit angeben?

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit dem 10/20 Student (Vorher Angestellter Arbeitnehmer) und zahle die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 10/20.

    Nun habe ich einen entsprechenden Bescheid meiner Krankenkasse erhalten, über die Beiträge für das Jahr 2020. Die Beiträge selbst werden immer am 15. Des Monats fällig, ich überweise diese selbstständig.


    Allerdings bin ich über besagten bescheid etwas verwirrt.

    Hier steht folgendes:

    Beiträge für das Jahr 2020:

    Zeitraum 10/20-12/20 280€

    Zeitraum 01/21-01/21 85€


    Den Beitrag für den Januar 21 habe ich am 28.12.2020 an die Krankenkasse überwiesen.

    Weshalb taucht der hier gesondert mit auf?(Die Beiträge vom 10/20-12/20 tauchen ja in Summe auf)

    Kann ich den Beitrag 01/21 für meine Steuererklärung 2020 mit angeben oder soll ich diesen ignorieren?

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich einen entsprechenden Bescheid meiner Krankenkasse erhalten

    Die Krankenkasse erstellt Dir eine Bescheinigung oder eine Bestätigung der gezahlten Versicherungsbeiträge im jeweiligen Jahr aus, keinen Bescheid. Sollte man sauber auseinander halten, sonst stiftet das Verwirrung.

    Kann ich den Beitrag 01/21 für meine Steuererklärung 2020 mit angeben

    Mit angegeben. In den Bescheinigungen z.B. der Techniker KK steht neben der Aufdröselung der Zeiträumen nach Versicherungsjahren (darum handelt es sich hier ja) auch drin, was Du in die einzelnen Zeilen der Steuererklärung eintragen sollst. Und das sind dann die Summen aus diesen Zeiträumen.

    So übermittelt die KK das auch an das Finanzamt.