Einkommen aus selbständiger Arbeit für finnische Universität - wie versteuern?

  • Ich mache dieses Jahr die Steuererklärung zum ersten Mal seit Urzeiten ohne Steuerberater (aber mit "WISO Steuer") - und dies hier ist soweit ich bis jetzt sehen kann die einzige unklare Sache:


    Ich habe (ohne Deutschland zu verlassen) für eine finnische Universität ein Gutachten verfasst und dafür eine Entschädigung erhalten, die auf mein deutsches Konto überwiesen wurde. Außerdem habe ich ein "Certificate of final tax in Finland / Remuneration for work" zugeschickt bekommen, in dem die finnische Uni den Betrag als "Taxable income" ausweist, das als "income from independent services" deklariert ist. Wenn ich richtig informiert bin, sind die ersten 510€ (oder so) in Finnland nicht zu versteuern - mir wurden also keine lokale Steuern (bzw. Quellensteuer) abgezogen, da der Bruttobetrag unterhalb dieser Grenze liegt.

    Gilt der Betrag nun trotzdem als als in Finnland "versteuert" und ist daher in Deutschland unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Besteuerung freigestellt - oder muss ich die Entschädigung der finnischen Uni als Einkommen aus selbständiger Arbeit in Deutschland angeben und entsprechend versteuern?


    Ich habe mir das DBA mit Finnland angeschaut, bin aber zu sehr Laie, um das wirklich zu verstehen... Über Hinweise würde ich mich freuen - Danke!

    • Offizieller Beitrag

    WISO Steuer

    Die genaue Programmversion wäre durchaus hilfreich, damit man das in das zutreffende Unterforum verschieben kann.


    Ich habe (ohne Deutschland zu verlassen) für eine finnische Universität ein Gutachten verfasst und dafür eine Entschädigung erhalten, die auf mein deutsches Konto überwiesen wurde.

    Das sind doch ganz reguläre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die in vollem Umfang der Einkommensteuer unterliegen. ?(

  • Danke für die Antwort!


    Genaue Programmversion: 11.03 (Build 2028) Mac


    Zitat

    Das sind doch ganz reguläre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die in vollem Umfang der Einkommensteuer unterliegen.

    OK, danke.


    Vor einigen Jahren hatte ich mal eine Teilzeitanstellung an einer finnischen Uni, die durch einen wiederholten Aufenthalt von etwa 10 Tagen vor Ort umgesetzt wurde. Ist natürlich eine ganz andere Sache (Arbeitsvertrag, Arbeit vor Ort ausgeübt) - aber das Steuerzertifikat, das ich damals bekam, sah ähnlich aus und die Einkünfte waren unter Anwendung des Progressionsvorbehalts in Deutschland steuerfrei.

    Auf dem Zahlungsbeleg für das Gutachten wurde die Quellensteuer übrigens explizit mit "0,0" angegeben (da ja unter 510€). Deshalb war ich mir nicht sicher, ob hier nicht eine ähnliche Handhabung vorgesehen ist. Aber dann werde ich das mal als reguläres Einkommen angeben...