Ich mache dieses Jahr die Steuererklärung zum ersten Mal seit Urzeiten ohne Steuerberater (aber mit "WISO Steuer") - und dies hier ist soweit ich bis jetzt sehen kann die einzige unklare Sache:
Ich habe (ohne Deutschland zu verlassen) für eine finnische Universität ein Gutachten verfasst und dafür eine Entschädigung erhalten, die auf mein deutsches Konto überwiesen wurde. Außerdem habe ich ein "Certificate of final tax in Finland / Remuneration for work" zugeschickt bekommen, in dem die finnische Uni den Betrag als "Taxable income" ausweist, das als "income from independent services" deklariert ist. Wenn ich richtig informiert bin, sind die ersten 510€ (oder so) in Finnland nicht zu versteuern - mir wurden also keine lokale Steuern (bzw. Quellensteuer) abgezogen, da der Bruttobetrag unterhalb dieser Grenze liegt.
Gilt der Betrag nun trotzdem als als in Finnland "versteuert" und ist daher in Deutschland unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Besteuerung freigestellt - oder muss ich die Entschädigung der finnischen Uni als Einkommen aus selbständiger Arbeit in Deutschland angeben und entsprechend versteuern?
Ich habe mir das DBA mit Finnland angeschaut, bin aber zu sehr Laie, um das wirklich zu verstehen... Über Hinweise würde ich mich freuen - Danke!