Erstattungszinsen unterhalb der Zinsfreistellungsgrenze wie angeben? Sind die Jahressteuerbescheinigungen trotzdem unbedingt notwendig?

  • Für die Erklärung des Jahres 2017 (Wiso Sparbuch 2018) mochte ich die im Januar 2017 vom Finanzamt für das Jahr 2012 erhaltenen Erstattungszinsen angeben.


    In einem älteren Beitrag (Erstattungszinsen eintragen)

    habe ich gelesen, daß diese unter " Zinsen, Kapitalerträge >> übrige Kapitalerträge " einzutragen sind.


    Meine weiteren Zinserträge (bei verschiedenen Banken) lagen alle unterhalb des Freibetrages, wurden durch die erteilten Freistellungsaufträge freigestellt.


    Muß ich jetzt trotzdem zusätzlich alle Jahresteuerbescheinigungen der Banken aus 2017 zusammentragen, um die Summe der (freigestellten) Kapitalerträge einzeln unter "beanspruchter Sparer- Pauschbetrag" Zeile 13, oder an anderer Stelle einzutragen?

    So gesehen haben die freigestellten Zinserträge ja nicht der inländischen Besteuerung unterlegen?


    Oder kann ich davon ausgehen, da die Freistellungsaufträge und freigestellten Zinserträge sowieso von den Banken an die Finanzämter gemeldet werden, daß es ausreicht, nur die (dem Finanzamt ebenso bekannten) Erstattungszinsen einzutragen?


    Sicher hat Jemand damit schon Erfahrung, ich wäre für jeden sachdienlichen Hinweis :) sehr dankbar!


    Wie stelle ich sicher, daß das Finanzamt den noch nicht verbrauchten restlichen Sparer- Freibetrag auf die Erstattungszinsen anwendet?





    Vielen Dank schon mal für die Mühe!

    • Offizieller Beitrag

    Sofern Du im Veranlagungszeitraum mit den Erstattungszinsen und Deinen anderen Kapitalerträgen insgesamt den Sparerfreibetrag überschreitest, musst Du selbstverständlich vollständigen Angaben machen. Auch, damit Dir Dein Programm die richtigen Ratschläge geben kann.


    Oder kann ich davon ausgehen, da die Freistellungsaufträge und freigestellten Zinserträge sowieso von den Banken an die Finanzämter gemeldet werden, daß es ausreicht, nur die (dem Finanzamt ebenso bekannten) Erstattungszinsen einzutragen?

    Genau das werden sie ja nicht und deshalb bist Du in der ESt-Erklärung verpflichtet, die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen vollständig zu erklären.


    Wie stelle ich sicher, daß das Finanzamt den noch nicht verbrauchten restlichen Sparer- Freibetrag auf die Erstattungszinsen anwendet?

    Die in Anspruch genommenen Sparerfreibeträge werden doch nicht ohne Grund in der Anlage KAP abgefragt. ;)

  • Zitat

    Sofern Du im Veranlagungszeitraum mit den Erstattungszinsen und Deinen anderen Kapitalerträgen insgesamt den Sparerfreibetrag überschreitest, musst Du selbstverständlich vollständigen Angaben machen. Auch, damit Dir Dein Programm die richtigen Ratschläge geben kann.

    Vielen Dank für die schnelle Hilfe! Den Sparerfreibetrag habe ich definitiv insgesamt nicht überschritten, auch nicht zusammen mit den Erstattungszinsen.


    Deshalb hatte ich gehofft, mir die Mühe mit den einzelnen Jahresteuerbescheinigungen der Banken nicht erst machen zu müssen, aber ja, das ist schon einleuchtend.


    Also kann ich davon ausgehen, wenn ich die Erträge laut den Jahressteuerbescheinigungen in die im Screenshot gezeigte Maske " beanspruchter Sparer -Pauschbetrag für nicht erklärte Kapitalerträge" angebe, und die Erstattungszinsen unter " übrige Kapitalerträge Zeilen (14-25 Anlage KAP),


    daß dann das Programm die (nicht verbrauchte) Zinsfreistellung automatisch auf die Erstattungszinsen anwendet?!

  • wabu66

    Hat den Titel des Themas von „Erstattungszinsen unnerhalb der Zinsfreistellungsgrenze wie angeben? Sind die Jahressteuerbescheinigungen trotzdem unbedingt notwendig?“ zu „Erstattungszinsen unterhalb der Zinsfreistellungsgrenze wie angeben? Sind die Jahressteuerbescheinigungen trotzdem unbedingt notwendig?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ja. Siehst Du aber doch auch direkt in der Steuerberechnung nebst Erläuterungen.

  • Möglicherweise habe ich etwas falsch gemacht, aber nachdem ich mit viel Mühe die Jahressteuerbescheinigungen sämtlicher Banken (11 Stück) zusammen- gesucht / besorgt und eingetragen habe, (Ertrag, als auch die identische Summe für den in Anspruch genommenen Pauschbetrag),

    als auch die im Jahr 2018 erhaltenen Erstattungszinsen unter " übrige Kapitalerträge " angegeben habe, sehe ich keinerlei Änderung in der Steuerberechnung.....

    Sowohl die Kapitalerträge (waren alle freigestellt) als auch die Erstattungszinsen liegen in der Summe unterhalb des Sparer- Pauschbetrages.


    Woran kann ich sonst erkennen, daß ich es richtig eingegeben habe, um zu vermeiden, daß mir die Erstattungszinsen nicht extra noch versteuert werden, oder was habe ich sonst falsch gemacht?

    • Offizieller Beitrag

    Woran kann ich sonst erkennen, daß ich es richtig eingegeben habe, um zu vermeiden, daß mir die Erstattungszinsen nicht extra noch versteuert werden, oder was habe ich sonst falsch gemacht?

    In der Steuerberechnung nebst den zugehörigen Erläuterungen/Anlagen. ;)