Für die Erklärung des Jahres 2017 (Wiso Sparbuch 2018) mochte ich die im Januar 2017 vom Finanzamt für das Jahr 2012 erhaltenen Erstattungszinsen angeben.
In einem älteren Beitrag (Erstattungszinsen eintragen)
habe ich gelesen, daß diese unter " Zinsen, Kapitalerträge >> übrige Kapitalerträge " einzutragen sind.
Meine weiteren Zinserträge (bei verschiedenen Banken) lagen alle unterhalb des Freibetrages, wurden durch die erteilten Freistellungsaufträge freigestellt.
Muß ich jetzt trotzdem zusätzlich alle Jahresteuerbescheinigungen der Banken aus 2017 zusammentragen, um die Summe der (freigestellten) Kapitalerträge einzeln unter "beanspruchter Sparer- Pauschbetrag" Zeile 13, oder an anderer Stelle einzutragen?
So gesehen haben die freigestellten Zinserträge ja nicht der inländischen Besteuerung unterlegen?
Oder kann ich davon ausgehen, da die Freistellungsaufträge und freigestellten Zinserträge sowieso von den Banken an die Finanzämter gemeldet werden, daß es ausreicht, nur die (dem Finanzamt ebenso bekannten) Erstattungszinsen einzutragen?
Sicher hat Jemand damit schon Erfahrung, ich wäre für jeden sachdienlichen Hinweis sehr dankbar!
Wie stelle ich sicher, daß das Finanzamt den noch nicht verbrauchten restlichen Sparer- Freibetrag auf die Erstattungszinsen anwendet?
Vielen Dank schon mal für die Mühe!