Absetzen von Baumaßnahmen.die durch Behörden angeordnet wurden

  • Ich habe 2014 eine Immobilie gekauft, für die ich durch die Nachbarn eine Anzeige bei der Baubehörde bekommen habe - wegen unrechtmässigem Schaffen von Wohnraum. Das hat sich zwar terschlagen aber bei der Gelegenheit wurden mir von der Baubehörde Maßnahmen verordnet wie:

    * Erstellung von Bauplänen

    * Brandschutzmaßnahmen

    Da ich selbst kein Fachmann im Umgang mit Baubehören bin habe ich mir bei einem Planungsbüro Unterstützung besorgt.

    Insgesammt sind Kosten entstanden für:

    * Anträge bei Behörden

    * Erstellung von Plänen

    * Verhandlungen mit den Behärden

    * Umbaumaßnahmen die von der Behörde verlangt werden


    Frage: wie kann diese Kosten steuerlich geltend machen? Sind das z.B. Werbungskosten oder Instandhaltungskosten?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe 2014 eine Immobilie gekauft, für die ich durch die Nachbarn eine Anzeige bei der Baubehörde bekommen habe - wegen unrechtmässigem Schaffen von Wohnraum.

    Frage: wie kann diese Kosten steuerlich geltend machen? Sind das z.B. Werbungskosten oder Instandhaltungskosten?

    Es gelten dieselben einkommensteuerlichen Regelungen wie bei allen anderen Objekten auch.


    Aber Du bist sicher, im richtigen Unterforum gelandet zu sein?

  • Das Ganze sieht mir auch eher nach Anschaffungsnebenkosten aus - und dann ist ja noch die Frage, ob überhaupt vermietet werden soll