Welche Steuerberatungskosten darf ich angeben?

  • Hallo Forum,

    ich mache (nach einer doch recht hohen Rechnung für Steuerberatungskosten) dieses Jahr die Steuererklärung zum ersten Mal mit Wiso Steuer für Mac (11.03 - Build 2028). Nun tauchen doch mehr Fragen als ursprünglich erwartet auf... ;)


    Ich bin mir unsicher, welche Steuerberatungskosten ich absetzen darf. DasPrinzip ist mir eigentlich klar (keine Kosten für Bearbeitung von privaten Ausgaben) - aber ich bin leider trotzdem nicht ganz sicher, was das nun genau bedeutet. Ich habe einen Scan der einzelnen Positionen auf der Rechnung angehängt.

    1. Ich bin mir sicher, dass ich die erste Position und die dritt- und zweitletzten Positionen (Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) nicht angeben kann.
    2. Bei den Positionen 2 und 3 (Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit) bin ich mir ziemlich sicher, dass diese abzugsfähig sind.
    3. Bei der letzten Position bin ich mir unsicher (Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten aus sonstigen Einkünften).
    4. Und dann ist (auf der nächsten Seite) noch eine Auslagenpauschale angegeben, die mein Steuerberater im letzten Jahr soweit ich sehen kann auch abgezogen hatte - das ist OK?

    Falls es erlaubt ist, diese Frage zu beantworten, würde ich mich über Rückmeldung freuen, ob 1) und 2) stimmt und wie das mit 3) und 4) aussieht. Vielen Dank!


    Sebastian


  • Danke - aber das hatte ich eigentlich alles schon gesehen und ich bin anscheinend trotzdem zu blöd, die Sache klar zuzuordnen. Das im Anhang gelb Markierte trifft für mich meiner Einschätzung nach nur bedingt zu, da ich (pro Ehepartner) mehr als 100€ Kosten hatte - zumindest, wenn ich gewisse Positionen angeben kann.


    Meine Einschätzung zu 1), 2) und 4) hatte ich auf der Basis der Steuererklärung vom Steuerberater "geraten". Ich mache jetzt mal Pause und versuche das nochmals mit einem klaren Kopf.

    • Offizieller Beitrag

    Das im Anhang gelb Markierte trifft für mich meiner Einschätzung nach nur bedingt zu, da ich (pro Ehepartner) mehr als 100€ Kosten hatte - zumindest, wenn ich gewisse Positionen angeben kann.

    Das war nur beispielhaft dafür genannt, dass alles auch in der Software nachzulesen ist und nicht nur auf der Buhl-Homepage.

  • Das war nur beispielhaft dafür, dass alles auch in der Software nachzulesen ist und nicht nur auf der Buhl-Homepage.

    OK. Ich versuche es ja... ;)


    Es ist im Prinzip Detektivarbeit, indem ich das, was mein Steuerberater in den letzten Jahren gemacht hat, versuche seiner letzten Rechnung zuzuordnen. Und ich sehe Diskrepanzen zwischen dem, was ich meine zu verstehen und dem, was er früher gemacht hat. Das verwirrt - deshalb die Frage nach den Positionen auf meiner Rechnung.

    Bei der letzten Position handelt es sich soweit ich sehen kann um das Ausfüllen der Anlage R - das dürfte wohl abzugsfähig sein. Welche der anderen Positionen für das Ausfüllen der Anlage N "zuständig" ist, hat mein Kopf noch nicht geschafft.

    Nun denn - wird schon irgendwie...

    Sebastian

    • Offizieller Beitrag

    Welche der anderen Positionen für das Ausfüllen der Anlage N "zuständig" ist, hat mein Kopf noch nicht geschafft.

    Na ja, nichtselbständige Arbeit ist da doch ziemlich deutlich geschrieben. ;)

  • Na ja, nichtselbständige Arbeit ist da doch ziemlich deutlich geschrieben. ;)

    OK - jetzt verstehe ich die Sache langsam...


    Die Steuerberatungskosten für selbständige Arbeit (plus die 10€ Auslagenpauschale) hat er in der Anlage EÜR unter der Zeile 52 angegeben - bei "Betriebseinnahmen" aus selbständiger Arbeit von insgesamt nur wenigen 100€... Das werde ich dann wohl auch so machen.


    Die Steuerberatungskosten für Anlage N waren woanders vermerkt - das hatte ich schlicht übersehen. Sorry.


    Ich denke, ich habs nun verstanden.


    Nochmals danke!

    Sebastian