Stimulus Check (Economic Impact Payment) Wo in Wiso Sparbuch eintragen?

  • Hallo liebes Forum,

    auch nach stundenlanger Suche habe ich im Internet nichts gefunden.

    Wir haben im Mai 2020 aus den USA den Stimulus Check bekommen ($2400)


    Folgendes Problem: Muss ich die 2400 Dollar versteuern? In den USA gilt diese Zahlung nicht als Einkommen!

    Ist es vielleicht ausländisches Einkommen? Und wenn ja, wie wird es in Deutschland versteuert?


    In Online Handbuch konnte ich nichts finden, auch in den deutschen Steuerforen nicht.


    Vielleicht hat jemand einen Tip oder Quelle.


    Dafür ware ich sehr dankbar!


    Liebe Grüsse

    Amagosa

  • Ich weiß zwar nicht, was ein Stimulus Check ist (sollte man den Dummies in Deutschland vielleicht erkären) - aber das hängt auch davon ab, ob die Einkünfte möglicherweise aufgrund des DBA mit den USA in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterworfen sind.

  • Ja, genau, das wollte ich wissen: Ob der Stimulus Scheck aus den USA das zu versteuernde Einkommen erhöht, oder als nicht zu versteuerndes Einkommen angesehen wird, In den USA gilt dieses Steuergeschenk in Form von Scheck oder Überweisung nicht als Einkommen.


    Ich kann es praktisch nicht logisch eintragen. Wenn ich es als ausländische Einkünfte deklariere, wird es wahrscheinlich versteuert, was ich verständlicherweise nicht unbedingt möchte, es sei denn, es muss so sein!


    Ich habe im Internet gelesen, daß es z.B. in England nicht versteuert wird.

    Wissen Sie, wohin man sich wenden könnte?


    Alles Gute und danke für die Anwort!

    Amagosa

  • Solange du nicht erklärst, was ein Stimulus Check ist, kann dir hier ein "normaler" Anwender einer deutschen Steuersoftware sicher nicht helfen. Davon abgesehen ist uns Steuerberatung hier verboten. Wenn es z.B. im Rahmen der Progression zu beachten wäre, würde ich die Anlage AUS hier sehen.

    Aber ohne Kenntnis, was dieser "Stimulierungsscheck" tatsächlich ist und warum dieser in Deutschland gezahlt wurde und ohne Kenntnis, ob in Deutschland unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht, ist es reines Kristallkugellesen.

  • Der Stimulus Check war eine steuerfreie Hilfszahlung der US Regierung an alle steuerpflichtigen US Bürger im Rahmen von Corona (sofern das Einkommen nicht eine bestimmte Summe überschritten hatte, ich meine $150k für Familien).
    Es gab zwei Zahlungen 2020 sowie eine 2021.


    Zur Info: US Bürger sind auch in den USA steuerpflichtig wenn sie im Ausland leben und arbeiten (und Steuern zahlen) und müssen jedes Jahr eine Steuererklärung machen. Da es jedoch ein DBA gibt, wird die im Ausland gezahlt Steuer angerechnet.


    Da meine Frau und Sohn US Bürger sind und ebenfalls diese Zahlungen erhalten haben, frage ich mich ebenfalls wie diese in Deutschland zu berücksichtigen sind.

  • Nun - in Deutschland sind die Coronahilfen steuerpflichtig! Ob in Eurem Fall hier der Progressionsvorbehalt greift oder sogar voll versteuert werden muss, hängt von vielen Faktoren ab, den Regelungen im DBA, der Steuerpflicht in Deutschland (voll oder beschränkt) .....

    Mir fällt hier wie oben gesagt nur die Anlage AUS hierzu ein.

  • Wir haben genau das gleiche Problem, dass wir nicht wissen wo dies einzutragen ist. Ich habe deswegen seit Januar Kontakt mit unserem Finanzamt (Gummersbach). Auch von da kommt keine Hilfe, weil die es selbst nicht wissen. Mir wurde schon mehrfach gesagt, sie warten auf Anleitungen wie dieses zu Handhaben ist, aber bis jetzt kam noch nichts. Letzter Stand war, einfach Steuern machen, den Stimulus nirgends eintragen, aber einen Brief hinzufügen mit Info und Summe. Dann hat man schon mal die Steuern gemacht. Wenn es dann evtl. später als Einkommen mit Progressionsvorbehalt angesehen wird, muss man vielleicht etwas nachzahlen bzw. zurückzahlen.

  • Das wäre unter Umständen eben falsch! Es gibt - wie oben geschrieben - die Anlage AUS (für ausländische Einkünfte).