Fehler bei Verlustvortrag im Studium

  • Hallo,


    mir ist anscheinend ein dummer Fehler unterlaufen. Ich bin 2020 mit meinem (Master-) Studium fertiggeworden und gerade an der Steuererklärung dafür.

    Ich habe jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht, und auf dem Weg meine in meiner Werksstudententätigkeit gezahlten Steuern zurückbekommen. Jedoch waren meine Ausgaben für das Studium höher als meine Einnahmen.

    Meine Hoffnung war es, jetzt nach Ende des Studiums die "Kosten" zurückbekommen, aber anscheinend habe ich den Fehler begangen, keinen Antrag auf Verlustfeststellung in den letzten Jahren zu stellen.

    Weiß jemand von euch, ob ich trotzdem noch eine Chance habe den "Verlust" der Vergangenheit anzusetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht, und auf dem Weg meine in meiner Werksstudententätigkeit gezahlten Steuern zurückbekommen. Jedoch waren meine Ausgaben für das Studium höher als meine Einnahmen.

    Meine Hoffnung war es, jetzt nach Ende des Studiums die "Kosten" zurückbekommen, aber anscheinend habe ich den Fehler begangen, keinen Antrag auf Verlustfeststellung in den letzten Jahren zu stellen.

    Sofern sich in einem Jahr ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergeben hat, erfolgt ein Verlustrücktrag bzw. eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags immer auch von Amts wegen. Das setzt natürlich auch voraus, dass man alle in Frage kommenden Kosten auch geltend gemacht hat. Ansonsten ist das Ding insoweit durch.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 Das hört sich doch nicht so schlecht an.

    Für mich schon. Wenn Du Dich schon nicht an einen solchen Bescheid erinnern kannst, befürchte ich das Schlechteste für Dich.


    Weißt du wo ich sehe wie viel Verlustrücktrag ich dann für die Steuererklärung von 2020 eintragen kann?

    Das, was das FA ggf. in einem Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag auf den 31.12.des Vorjahres des Veranlagungszeitraums gesondert festgestellt hat. Das ist ein eigenständiger Steuerbescheid. Hast Du den nicht, liegt es nahe, dass die gesetzlichen Voraussetzungen, ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte, im/in den/dem Vorjahr/en nicht vorlag/en. Das solltest Du aber auch aus den jeweiligen Steuerberechnungen Deines Programms und den ESt-Bescheiden leicht ersehen können.

  • miwe4 kann es sein, dass ich an der Stelle einen Denkfehler habe? Ich habe bis jetzt Rückerstattung der Steuern zu 100% mit "Kostenüberschuss" gleichgesetzt. In den letzten Jahren waren aber meine Werbungskosten nur niedrig 4 stellig, und ich habe einen Großteil meiner Steuern über den Freibetrag und Pendlerpauschale vom Werkstudenten Job zurückbekommen.

    Würde das bedeuten, dass ich nie Anspruch auf einen Vorlustvortrag hatte? :D

    • Offizieller Beitrag

    Würde das bedeuten, dass ich nie Anspruch auf einen Vorlustvortrag hatte? :D

    Genau. Denn:

    gesetzlichen Voraussetzungen, ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

  • miwe4 Vielen Dank für deine Hilfe.


    Eine letzte Frage, nur damit ich es richtig verstehe. Meine durch die Ausbildung entstandenen Werbungskosten, hätten also in den spezifischen Jahren größer sein müssen, als alle meine Einnahmen? Ist das nicht nur bei den wenigsten Studenten mit Werksstudententätigkeit der Fall?

    • Offizieller Beitrag

    Eine letzte Frage, nur damit ich es richtig verstehe. Meine durch die Ausbildung entstandenen Werbungskosten, hätten also in den spezifischen Jahren größer sein müssen, als alle meine Einnahmen? Ist das nicht nur bei den wenigsten Studenten mit Werksstudententätigkeit der Fall?

    Das kann man so nicht sagen und ist immer vom Einzelfall abhängig.