Lehrer, Arbeitszimmer, Lockdown

  • Hallo und guten Morgen,


    da 2020 ein spezielles Jahr war auch mal eine spezielle Frage:


    Wir haben ein Arbeitszimmer für meine Frau (Lehrerin) in unserer Wohnung, das wir all die Jahre mit 1250€ ansetzen konnten.

    Da es im Frühjahr 2020 zusätzlich zum Online-Unterricht ein Betretungsverbot für schulische Einrichtungen in NRW gab und der Unterricht komplett online via Liveschalte stattgefunden hat, müsste das Arbeitszimmer für die Zeit doch zusätzlich vollumfänglich ansetzbar sein, da der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit allein im Arbeitszimmer stattgefunden hat.


    Anders im Online-Unterricht im Herbst, da hier rein theoretisch aus der Schule heraus gearbeitet werden konnte, da es kein Betretungsverbot gab und somit der eigentliche Online-Unterricht auch aus der Schule heraus stattfinden konnte.


    Würde mich über Input freuen und schonmal


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Würde mich über Input freuen und schonmal

    Da ist mal wieder die erweiterte Forumssuche ein guter Freund. ;)


    Ansonsten wird genau so etwas auch in den Eingabemasken der Buhl-Software abgefragt und das sollte auch bei jedem anderen Softwareanbieter so sein.

  • Danke für die Antwort;


    Die Forumssuche habe ich schon bemüht und hilft leider nicht; und auch meine Buhl-Steuersoftware, die mir sonst auch immer hilft....und auch die Eingabemaske kapituliert. Außer es ist nicht möglich das Arbeitszimmer so anzusetzen, wie es logischerweise möglich sein sollte.


    Die Tatsache, dass nämlich in einer leeren Schule Arbeitsplätze für Lehrer zur Verfügung stünden, die es im normalen Schulbetrieb eben nicht gibt, weil eben Schüler da sind, muss für die ersten Schulschließungen eben genau andersrum gedacht werden, weil es ein Betretungsverbot gab.


    Evtl. ist meine Frage auch zu akademisch.


    Aber Versuch macht klug

    • Offizieller Beitrag

    Antwort gefunden, es lässt sich aber verdammt schwer mit der Steuersoftware lösen

    Einfach kann jeder. ;)


    Dann benenne doch einmal die von Dir genutzte Software genau, damit wir den Thread entsprechend verschieben können. Und vor allem stelle doch einmal, für etwaige andere interessierte Nutzer mit derselben Konstellation, bereinigte Screenshots der Eingabemasken ein, mit denen Du das gewünschte Ziel erreicht hast. "User helfen Usern". So wie wir eben auch schon bei ähnlichen Sachverhalten erklärende Screenshots eingestellt haben.

  • Buhl Steuer-Sparbuch 2021


    Ganz so einfach scheint es doch nicht zu sein:


    Es ist nicht möglich die Nutzung des Arbeitszimmers in KW anzugeben, sondern nur in Monaten. Was mir in meinem Fall nicht hilft, da in März/April, wenn ich von 53 KW in 2020 ausgehe, folgendes der Fall ist:


    KW12, 13, 14 steht kein weiterer Arbeitsplatz zur Verfügung; KW 10, 11, 17, 18 aber schon


    Im Dezember dasselbe Problem.


    Lange Rede kurzer Sinn: meistens sitzt der Fehler vor dem Rechner, evtl. auch bei mir und werde genau meinen Sachverhalt handschriftlich machen

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe das Problem da jetzt gerade nicht. Einfach Zeile für Zeile an durch die Eingabemasken des Programms gehen. Du musst den Mittelpunkt m.E. für jeden Monat ausrechnen.


    10 Tage Betretungsverbot und 11 Tage Präsenzunterricht = Mittelpunkt Schule

    11 Tage Betretungsverbot und 10 Tage Präsenzunterricht = Mittelpunkt Arbeitszimmer


    Den Rest rechnet Dein Programm.