Steuererklärung mit Pflegekind

  • Hallo.

    Das ist mein erstes Jahr mit WISO und das erste mal mit Pflegekind deshalb mal eine frage.

    Muss ich das Kind angeben wenn ich keine Steuerfreibeträge beantragt habe? ( fragt nicht wieso, ich hab es versäumt ?( )

    Oder Reicht es normal aus unter: "Sonstige angaben > Erhaltene Leistung" das Pflegegeld anzugeben? Spielt die Angabe bei der Einkommensteuererklärung überhaupt eine rolle?

    Kindergeld bekommen wir komplett fürs Kind.


    Vielen dank für die Hilfe.


    Patrick

  • Hallo Patrick,

    das Pflegegeld braucht nicht angegeben zu werden, es ist eine steuerfreie Leistung (§ 3 Nr 11 EStG), jedenfalls, wenn es sich um eine "normale" Vollzeitpflege handelt. Etwas anderes gilt, wenn Du z.B. mehr als sechs Pflegekinder hast. Dann würde es als Erwerbstätigkeit gelten.

    Mir ist nicht klar, warum Du das Pflegekind nicht angeben willst? Welche Nachteile erwartest Du daraus?

    MfG Cedricus