Guten Tag,
Wiso Steuer-Steuersparbuch schlägt vor die Pauschale für Arbeitsmittel in Höhe von 110 Euro und Kontoführungsgebühren in Höhe von 16 Euro bei den Werbungskosten für Versorgungsbezüge geltend zu machen.
Also Pensionär benötigt man in der Regel keine Arbeitsmittel mehr, Gewerkschaften raten aber jedes Jahr Widerspruch wegen amtsangemessener Alimentation einzulegen. Könnte das die Pauschale/Nichtbeanstandungsgrenze rechtfertigen oder sollte die Position der Arbeitsmittel bei Pensionären eher nicht geltend gemacht werden?