Berechnung der zumutbaren Belastung - Kind nicht berücksichtigt

  • Weiß jemand warum das FA unsere Tochter bei der Festlegung der zumutbaren Belastung und beim Kinderfreibetrag unberücksichtigt lässt?

    Kurze Fallbeschreibung:

    Wir mussten unsere Tochter leider aufgrund Ihrer Krankheit 2017 u. lt. ärztl. Bericht einer Klinik für 3 Jahre in eine Therapeuth. Wohngruppe schicken. Sie erhält daher vom Jugendamt seit 11.09.2017 vollstationäre Eingliederungshilfe nach § 35a Abs. 1 SGB VIII.

    Wir müssen einen Eigenanteil und das Kindergeld an das Jugendamt zuzahlen.

    Diese Kosten habe ich als außergewöhnliche Belastung angesetzt und wurden im EKst-Bescheid 2019 auch anerkannt.

    Allerdings wurde die zumutbare Belastung vom FA nur nach dem Splittingsatz (o. Kinder) bestimmt und der Kinderfreibetrag nicht gewährt. Erläuterungstext: "Da die Heimunterbringung für die Tochter von Ihnen beantragt wurde, kann kein Kinderfreibetrag angesetzt werden; die Aufwendung für das Kind würden sonst doppelt zum Ansatz kommen." Wiso steuer-Sparbuch hat allerdings die zumutbaren Belastungen nach Splittingtarif mit 1 Kind berechnet sowie den Kinder-Freibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf angesetzt. Im Vorjahres-Bescheid wurde vom FA die zumutbaren Belastugen für das Kind wie gewünscht berücksichtigt. Weiß jemand wer nun Recht hat und warum? Mfg, Stagreiter