Kapitalerträge vor Zuzug

  • Guten Tag,

    ich bin neu hier weil ich nach jahrzehntelanger Nutzung von MeinGeld nun auch das Steuersparbuch benutze bzw wegen Zuzugs aus dem DBA-Ausland nutzen muss.

    Meine Frage: Muss ich die vor meinem Zuzug im Mai über eine deutsche (inländische) Bank bezogenen Kapitalerträge für den Progressionsvorbehalt angeben - und wenn, dann wie?


    Das FG Münster hat unter 11 K 2115/15 E entschieden, Kapitaleinkünfte vor Zuzug unterlägen nicht dem Progressionsorhalt wenn der zuziehende im Land (Österreich) seinen Wohnsitz gehabt habe, der die Erträge von dort bezogen und diese dort besteuert worden seien.

    Ich habe meinen Wohnsitz auch im EU-Ausland gehabt, meine Kapitalerträge aber bei einer deutschen Bank bezogen. Diese hat Dividenden und dergl. mit der üblichen Kapitalertragssteuer belegt, wegen eines DBA aber nicht die Zinsen. Diese waren nach DBA im Wohnsitzland steuerpflichtig (mit 30%), wobei diese Steuer aber im Rahmen eines "Ansiedlungsanreizes" nicht erhoben wurde. Wie verarbeite ich das im Steuersparbuch??:?:


    Großen Dank