Hallo zusammen,
Mein Freund hat letztes Jahr im September eine zweite Ausbildung angefangen. Ich habe nun gelesen, dass man dann den Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte in der Steuer ansetzen kann. Zudem kann man eine Verpflegungspauschale für die ersten drei Monate ansetzen wenn man länger als 8 Stunden unterwegs ist. Gilt das denn auch wenn man in der Ausbildungsstätte ist oder nur in der Berufsschule?
Nun kommt mir der Betrag den er rausbekommen soll irgendwie etwas zu viel vor und wir möchten nichts falsch machen.
Ist das alles nun richtig? Ich habe alle Daten unter Fortbildung eingetragen und angegeben, dass der Betrieb nicht die erste Tätigkeitsstätte ist, ansonsten wären die Fahrtkosten über die normale Entfernungspauschale gegangen und da kann ich nicht den Hin und Rückweg anrechnen.
Vielen Dank!