Hallo zusammen,
letztes Jahr sind mein Freund und ich an dieser Stelle schon nicht weitergekommen und in diesem Jahr scheitern wir wieder an dieser eigentlich einfachen Fragestellung. Daher hoffe ich auf Hilfe durch das Forum:
Wir leben zusammen, sind aber unverheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn.
Unter "Persönliches" trage ich nun also unseren Sohn ein.
Unter Kindschaftsverhältnis trage ich ein, dass es mein leiblicher Sohn ist. Den leiblichen Vater, also meinen Freund, trage ich auch ein.
(Nun kommen viele "seltsame" Fragen zum Betreuungsfreibetrag: ob dieser voll vom leiblichen Vater oder voll von mir beantragt wird. Diese verneine ich alle.)
Dann kommt eine Frage zum "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende". Wir sind ja gar nicht Alleinerziehend! Wie kommt das Steuerprogramm darauf. An welcher Stelle habe ich einen falschen Haken gesetzt?
Auf jeden Fall beantworte ich die Frage, ob unser Sohn in unserer gemeinsamen Familienwohnung gewohnt hat mit Ja und die Frage ob unser Sohn annähernd gleichwertig in beiden Haushalten der Alleinerziehenden gewohnt hat mit Nein. Dann kommt die Steuersoftware aber zu dem Punkt, dass der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende gewährt wird. Das will ich ja gar nicht. An welcher Stelle ist der Fehler???? Es ist ja nicht sooo ungewöhnlich, dass man als unverheiratetes Paar gemeinsam ein Kind groß zieht??!!
Vielen Dank für Eure Hilfe!