unverheiratete Eltern, wie angeben bei der Einkommensteuererklärung

  • Hallo zusammen,


    letztes Jahr sind mein Freund und ich an dieser Stelle schon nicht weitergekommen und in diesem Jahr scheitern wir wieder an dieser eigentlich einfachen Fragestellung. Daher hoffe ich auf Hilfe durch das Forum:


    Wir leben zusammen, sind aber unverheiratet und haben einen gemeinsamen Sohn.


    Unter "Persönliches" trage ich nun also unseren Sohn ein.

    Unter Kindschaftsverhältnis trage ich ein, dass es mein leiblicher Sohn ist. Den leiblichen Vater, also meinen Freund, trage ich auch ein.

    (Nun kommen viele "seltsame" Fragen zum Betreuungsfreibetrag: ob dieser voll vom leiblichen Vater oder voll von mir beantragt wird. Diese verneine ich alle.)


    Dann kommt eine Frage zum "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende". Wir sind ja gar nicht Alleinerziehend! Wie kommt das Steuerprogramm darauf. An welcher Stelle habe ich einen falschen Haken gesetzt?

    Auf jeden Fall beantworte ich die Frage, ob unser Sohn in unserer gemeinsamen Familienwohnung gewohnt hat mit Ja und die Frage ob unser Sohn annähernd gleichwertig in beiden Haushalten der Alleinerziehenden gewohnt hat mit Nein. Dann kommt die Steuersoftware aber zu dem Punkt, dass der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende gewährt wird. Das will ich ja gar nicht. An welcher Stelle ist der Fehler???? Es ist ja nicht sooo ungewöhnlich, dass man als unverheiratetes Paar gemeinsam ein Kind groß zieht??!!


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Dann kommt eine Frage zum "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende". Wir sind ja gar nicht Alleinerziehend! Wie kommt das Steuerprogramm darauf. An welcher Stelle habe ich einen falschen Haken gesetzt?

    Weil der jeweilige Partner dann wohl nicht als im Haushalt lebende über 18 Jahre alte Person eingegeben worden ist, was dann wahrscheinlich auch bei Deinem Freund im letzten Jahr die Lösung war. Warum also nicht dessen Thread zumindest zitieren, damit man daran anknüpfen kann und stattdessen schon wieder ein neuer Thread zu demselben Thema, dass auch über die erweiterte Forumssuche ausreichend gelöste Threads mit sogar bebilderten Anleitungen liefert?


    https://www.buhl.de/wiso-softw…+f%C3%BCr+Alleinerziehend

  • Dann kommt eine Frage zum "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende". Wir sind ja gar nicht Alleinerziehend! Wie kommt das Steuerprogramm darauf. An welcher Stelle habe ich einen falschen Haken gesetzt?

    Weil der jeweilige Partner dann wohl nicht als im Haushalt lebende über 18 Jahre alte Person eingegeben worden ist, was dann wahrscheinlich auch bei Deinem Freund im letzten Jahr die Lösung war. Warum also nicht dessen Thread zumindest zitieren, damit man daran anknüpfen kann und stattdessen schon wieder ein neuer Thread zu demselben Thema, dass auch über die erweiterte Forumssuche ausreichend gelöste Threads mit sogar bebilderten Anleitungen liefert?


    https://www.buhl.de/wiso-softw…+f%C3%BCr+Alleinerziehend

    Ok, vielen Dank für die Info... Mein Freund hat hier noch nie irgendetwas erfragt.... Ich hatte versucht, zu suchen, ob jemand schon danach gesucht hat, aber nichts gefunden. Ich bin neu hier. Dennoch danke!

    • Offizieller Beitrag

    Mein Freund hat hier noch nie irgendetwas erfragt...

    Sorry, dann habe ich diesen Satz falsch interpretiert.

    letztes Jahr sind mein Freund und ich an dieser Stelle schon nicht weitergekommen


    Ich hatte versucht, zu suchen, ob jemand schon danach gesucht hat, aber nichts gefunden. Ich bin neu hier. Dennoch danke!

    Diverse User haben schon danach gefragt, deshalb in den Nutzungsbestimmungen des Forums als Hinweis angeführt, und auch von uns immer wieder angeregt, die geduldige Nutzung der erweiterten Forumssuche. Eine beispielhafte Suche habe ich ja oben schon verlinkt. Sortieren muss man dann immer selber.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „unverheiratete Eltern, wie angeben bei der Einkommenssteuererklärung“ zu „unverheiratete Eltern, wie angeben bei der Einkommensteuererklärung“ geändert.