Anteil Fläche Arbeitszimmer nach Mietvertrag oder rechnerische Gesamtfläche?

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade an der Steuer für meine Frau und mich. Darin möchte ich auch das Arbeitszimmer für sie absetzten.


    Soweit ist auch alles klar, allerdings: Wie genau errechne ich den Anteil des Arbeitszimmers?

    Wir haben laut Mietvertrag eine Wohnfläche "nach BvO. von ca. 66,30m²". Da wir allerding auch Wohnraum im Keller haben und Abstellraum etc. werden ja nicht alle Räume zu 100% angerechnet (wie die ganz genau auf die Summe kommen weiß ich nicht). Nehme ich nun also für die Berechnung des Anteils des Arbeitszimmers

    a) die Wohnfläche laut Mietvertrag als Grundlage oder

    b) die rechnerische Gesamtfläche der Wohnung inkl. Abstellraum, Flur, Diele etc. (in unserem Fall irgendwas über 70m²)?


    Ich weiß, vermutlich wird der Unterschied kaum ins Gewicht fallen (Differenz von wenigen Prozent %), aber ich würde gerne wissen, was der richtige Ansatz ist...


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß, Johannes

  • Hallo, also ich setze seit Jahren mein Arbeitszimmer mit dem prozentualen Anteil an der im Mietvertrag genannten Fläche an, hierauf basieren dann auch sämtliche andere Berechnungen wie z.B. Nebenkosten und Strom.


    Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter.


    Viele Grüße

    Das Torsten

  • Wenn man die Fläche des Wohnraums nachweisen muss, geht dies am einfachsten über die im Mietvertrag genannten m2.


    P.S.: Es würde mich wundern wenn im Mietvertrag nicht die m2 für Diele, Flure enthalten sind Fläche im Keller aber nur wenn dies den Wohnraum Vorschriften genügt. Kannst du schlüssig belegen das aufgrund der WF die 2 Personen dienen ausreichend Platz für ein vorschriftsmäßiges Arbeitszimmer ist falls Rückfragen kommen sollten. In Corona-Zeiten gibt es Alternativen für ein Home Office zur Absetzung.

    • Offizieller Beitrag

    P.S.: Es würde mich wundern wenn im Mietvertrag nicht die m2 für Diele, Flure enthalten sind Fläche im Keller aber nur wenn dies den Wohnraum Vorschriften genügt.

    In der Tat. M.E. gehören alle Flächen innerhalb der Wohnung auch zur Wohnfläche.


    a) die Wohnfläche laut Mietvertrag als Grundlage oder

    b) die rechnerische Gesamtfläche der Wohnung inkl. Abstellraum, Flur, Diele etc. (in unserem Fall irgendwas über 70m²)?

    Die tatsächliche Wohnfläche sollte doch hoffentlich mit der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche übereinstimmen.


    II. 2. Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV)

  • Danke für eure Antworten!

    Dann werde auch ich die Größe laut Mietvertrag zur Berechnung zu Grunde legen...

    Die tatsächliche Wohnfläche sollte doch hoffentlich mit der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche übereinstimmen.


    II. 2. Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV)

    Das wird sie vermutlich auch, allerdings verstehe ich nicht ganz komplett, wie sich der Wert errechnet. Unsere Wohnung geht über zwei Geschosse und es gibt daher eine Treppe die meines Wissens nach nicht zu 100% eingerechnet werden darf. Ebenso müsste es sich mit unserer privaten Terasse verhalten, die nur anteilig einfließen sollte.

  • Die Größe der Wohnung ist mit dem Mietvertrag definiert, das Arbeitszimmer ist anteilig entsprechend dessen Größe anzusetzen.

    Falls die Größe der Wohnung im Mietvertrag falsch ist lt. einschlägigen Verordnungen musst du deine Mietvertrag richtigstellen.