Hallo zusammen,
ich sitze gerade an der Steuer für meine Frau und mich. Darin möchte ich auch das Arbeitszimmer für sie absetzten.
Soweit ist auch alles klar, allerdings: Wie genau errechne ich den Anteil des Arbeitszimmers?
Wir haben laut Mietvertrag eine Wohnfläche "nach BvO. von ca. 66,30m²". Da wir allerding auch Wohnraum im Keller haben und Abstellraum etc. werden ja nicht alle Räume zu 100% angerechnet (wie die ganz genau auf die Summe kommen weiß ich nicht). Nehme ich nun also für die Berechnung des Anteils des Arbeitszimmers
a) die Wohnfläche laut Mietvertrag als Grundlage oder
b) die rechnerische Gesamtfläche der Wohnung inkl. Abstellraum, Flur, Diele etc. (in unserem Fall irgendwas über 70m²)?
Ich weiß, vermutlich wird der Unterschied kaum ins Gewicht fallen (Differenz von wenigen Prozent %), aber ich würde gerne wissen, was der richtige Ansatz ist...
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß, Johannes