WEG: Sollstellung Ergebnis Jahresabrechnung

  • Hallo,
    eigentlich bin ich Profi. zumindest weiß ich im Grunde, was ich machen muss.
    Leider habe ich jetzt für den privaten Gebrauch (ich wohne neuerdings in einer kleinen WEG und aufgrund meiner beruflichen Qualifikation wurde ich "freiwillig" zum Abrechner der WEG "bestimmt") mir die buhl WiSo Hausverwaltung 365 gekauft und installiert.

    Es ist natürlich kein Vergleich zu professioneller Software. Es ist wirklich nur was als Notbehelf für sehr kleine WEGs oder Privatvermieter. Besser als die Qual mit Excel-Listen. Dafür kostet es ja auch nur ein paar EUR.

    Nun stehe ich da und muss das Vorjahr nachbuchen. Monatliche Sollstellungen und die Zahlungen habe ich auch gut verbuchen können, Zahlungsausgänge auch.
    Nur mit der Alt-Abrechnung, die in die Eigentümerkonten ins Soll gestellt werden muss und einen OP bildet, stehe ich auf Kriegsfuß.
    Ich will ja nicht noch das Vorvorjahr nachbuchen und Abrechnen lassen, zumal die korrekte Abrechnung ein anderes Ergebnis bringen würde, als das falsche (aber beschlossene) Murksergebnis des Vorverwalters (ein Eigentümer ohne Vorkenntnisse).

    Also, wie kann ich einen OP bilden für ein altes Abrechnungsergebnis? Ich brauche den OP, da einige noch nicht bezahlt wurden... bzw. irgendwie teilbezahlt wurden, ohne Sinn und Logik.
    Der OP-Assistent hilft nicht wirklich.. Die Software hat ziemlich seltsame Macken, die ich noch nicht durchblicke... Da lobe ich mir iX-Haus, Karthago2000, GFAD oder Domus2000.
      
    Über Hilfe Hilfe wäre ich dankbar.
    Beste Grüße aus Berlin,
    A.C.

  • Es ist natürlich kein Vergleich zu professioneller Software.

    Also wir hier, die mit dem "billigen" Programm arbeiten, sind überwiegend damit zu frieden. Klar ist, dass die Programme die du aufgezeigt hast, sicherlich mehr können können müssen, als der Hausverwalter. Nur wir kommen fast alle damit klar.

    Ich selbst mache keine WEG und kann dir noch nicht mal helfen, obwohl ich auch eine berufliche Qualifikation sprich Studium habe.


    Es ist wirklich nur was als Notbehelf für sehr kleine WEGs oder Privatvermieter.

    Das will ich nicht sagen, denn ich kenne einige Hausverwalter, die damit nicht nur 10-20 Wohneinheiten verwalten. Notbehelf ist leider ein Ausdruck, den ich so nicht stehen lassen kann.


    Gehe davon aus, dass bald ein geeigneter WEG Experte dir hier helfen kann.

  • s. unter Programmbedienung (Menueleiste)

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