Mietwohnung: Nebenkostenabrechung ohne Lohnkosten-Aufschlüsselung da auf Rechnung nicht ausgewiesen

  • Guten Tag liebe Forumskolleginnen und -kollegen,


    ich wohne in einer Mietwohnung und würde selbstverständlich gerne den Lohnkostenanteil der Nebenkosten steuerlich als Werbungskosten ansetzen. Da die Nebenkostenabrechnung die Lohn- und Materialkosten bislang nicht aufschlüsselt, habe ich diesbezüglich beim Vermieter nachgefragt. Die Antwort: Eine Aufschlüsselung sei ihm nicht möglich, da schon die Rechnungen z.B. des Gärtners nicht nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt sind. Dies würde der Gärtner nur machen, wenn er privat für einen selbst beauftragt wurde (für die Arbeiten im privaten Garten des Vermieters weist er sie nämlich getrennt aus).


    Kann es wirklich sein, dass ein Unternehmen die Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung nicht aufschlüsseln muss? Damit wäre das Absetzen bei der Steuer für mich ja bereits im Keim erstickt.


    Vielen Dank und beste Grüße,

    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort: Eine Aufschlüsselung sei ihm nicht möglich, da schon die Rechnungen z.B. des Gärtners nicht nach Lohn- und Materialkosten aufgeschlüsselt sind. Dies würde der Gärtner nur machen, wenn er privat für einen selbst beauftragt wurde (für die Arbeiten im privaten Garten des Vermieters weist er sie nämlich getrennt aus).

    Warum solle ein Unternehmer da einen Unterschied machen? Der kennt doch im Zweifel die Eigentums- oder Wohnverhältnisse gar nicht.


    Kann es wirklich sein, dass ein Unternehmen die Lohn- und Materialkosten auf der Rechnung nicht aufschlüsseln muss? Damit wäre das Absetzen bei der Steuer für mich ja bereits im Keim erstickt.

    Das würde ich dann mal mit dem Vermieter oder ggf. dem Mieterverein etc. eingehender erörtern.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für Ihre Antwort!

    Dann werde ich dies meinem Vermieter mitteilen und darum bitten, die Unternehmen künftig diese Kosten getrennt ausweisen zu lassen. Es kann ja nicht angehen, dass es ausgerechnet an dieser Stelle scheitert. Wissen Sie zufällig noch, ob es hierzu eine Rechtsgrundlage gibt, auf die sich mein Vermieter gegenüber den Unternehmen berufen kann?


    Beste Grüße,

    Michael