Fragen zur betrieblichen Nutzung eines PKWs aus Privatbesitz

  • Steuerberater hat abgeraten das Fahrzeug als Geschäftswagen umzuschreiben, solle stattdessen mit der Fahrtenbuchmethode weiterhin km Pauschal abrechnen.

    Da gibt es kein Wahlrecht, das gibt der Gesetzeswortlaut so vor. Es ist notwendiges Betriebsvermögen. Und bei Fahrtenbuchmethode ist dann wieder zwingend der tatsächliche Kostenaufwand anzuwenden. Bei Fahrtenbuchmethode im notwendigen Betriebsvermögen ist die Anwendung einer Kilometerpauschale ausgeschlossen.


    Ich wollte mit Euch jetzt auch nicht meine Situation diskutieren wie Ihr Gesetzestexte interpretiert als Nicht-Steuerberater.

    Wir interpretieren kein Steuergesetz, es steht im EStG und in den Ausführungsbestimmungen der Finanzverwaltung ausdrücklich so beschrieben. Die Begriffe ist und sind haben eine eindeutige Bedeutung und bedürfen keiner Auslegung. Seinen beruflichen Werdegang hat hier noch niemand offengelegt und muss es auch nicht, weil unbeachtlich.

  • Steuerberater hat abgeraten das Fahrzeug als Geschäftswagen umzuschreiben, solle stattdessen mit der Fahrtenbuchmethode weiterhin km Pauschal abrechnen. Hatte ich schon erwähnt. Ich wollte mit Euch jetzt auch nicht meine Situation diskutieren wie Ihr Gesetzestexte interpretiert als Nicht-Steuerberater. Nur weil der Wagen in mehreren Jahren unter der 50% Nutzung in einem Jahr mal übermässig genutzt wurde, wofür er auch nicht angeschafft wurde.

    Maßgebend ist einzig und allein das Jahr der Anschaffung!

    Und zu deiner Frage des beruflichen HIntergrundes: ich war jahrelang in leitender Stellung für eine Menge deutscher Gesellschaften für die Jahresabschüsse nach HGB und Steuerrecht (Einkommen- oder Körperschaftsteuer je nach Gesellschaftsform) verantwortlich und weß sehr genau, wovon ich rede. Das Examen in Steuerrecht mit summa cum laude abgeschlossen (nur nebenbei).

  • Da gibt es kein Wahlrecht, das gibt der Gesetzeswortlaut so vor.

    hier sollte der Rat des StBer. befolgt werden denn:

    Nur weil der Wagen in mehreren Jahren unter der 50% Nutzung in einem Jahr mal übermässig genutzt wurde, wofür er auch nicht angeschafft wurde.

    aus Deinem Zitat geht ja hervor

    "Ein Wirtschaftsgut ist dann notwendiges Betriebsvermögen, wenn es ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt wird oder dazu bestimmt ist."

    Soll ein Unternehmer, sein im Privatbesitz befindliches Fahrzeug nun in Betriebsvermögen umwandeln/aktivieren, weil sein Firmenwagen (den er ausschließlich nutzt, wegen Reparaturen 1 Monat in der Werkstatt steht?Um es anschließend wieder heraus zu nehmen....

  • 2.Link

    Dabei gilt jedoch, dass ein Kfz, das regelmäßig zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, dem notwendigen Betriebsvermögen zugeordnet werden muss.


    BFH-Link

    Werden sie nicht nur vorübergehend überwiegend eigenbetrieblich genutzt, dann gehören sie zum notwendigen Betriebsvermögen,Werden sie nicht nur vorübergehend überwiegend eigenbetrieblich genutzt, dann gehören sie zum notwendigen Betriebsvermögen,


    so ich bin dann mal weg :|

  • Also ist es doch so das meine Fahrten zur Arbeitsstätte, die ich als Arbeitnehmer mache, NICHT in die Kalkulation für den Nutzungsumfang des PKWs in meinem Nebengewerbe eingehen? Meine Fahrten zur Arbeitsstätte sind dann als quasi Privatfahrten?


    Dann wäre meine PKW Nutzung für das Gewerbe ca. 30-40%, also alles gut.


    Verstehe es jetzt nur nicht wieso ich doch ein Fahrtenbuch führen sollte... Lese eigentlich überall das es in meinem Fall nicht notwendig wäre. Nur das man irgendwie 3 Monate aufzeichnen sollte. Wie kann das FA dann einfach die Ausgaben kürzen wenn es nicht vorgeschrieben ist?

    Mein Lager miete ich ja an und die Adresse ist nachweisbar, das ich da täglich hin muss wenn Bestellungen rein kommen, lässt sich auch nachweisen...


    Würde es mit einem Fahrtenbuch halt sehr lästig finden, wenn dann müsste eine elektronische Lösung her, wie Michael1972 es vorgeschlagen hat.

  • Die Fahrten zur Arbeitsstätte rechnest ja mit der Pendlerpauschale und wenn Du einen normalen 5 Tage Arbeitsvertrag hast mit einer bestimmten Anzahl Urlaubstage sind die Fahrten ja nachweisbar.

    Die Fahrten zu Deinem Nebengewerbe, da gibts ja im Prinzip keinen Nachweis wie oft Du tatsächlich dort warst. Ich hab am Anfang meiner selbstständigen Nebentätigkeit die Fahrten im Excel protokolliert, da ich nur 4 immer wiederkehrende Routen hatte, hab ich im Excel dann nur das Datum eingetragen und welche Route gefahren wurde. Als Nachweis der Fahrten (von Daheim zum Lager, Ware verpacken, dann auf die Post bringen, und wieder heim) habe ich dann die Paketeinlieferquittungen aufgehoben. Die Exceltabelle wollte das FA mal sehen, die Quittungen nicht. Ich würde dennoch zum elektronischen Fahrtenbuch greifen, denn das ist erstens rechtssicher, zweitens bezahlbar und leicht bedienbar und dritten hast Du doch immer wieder Fahrten die Du mit handschriftlichen Aufzeichnungen nicht erfassen würdest. Fahrten zum Baumarkt, zum Geldautomaten, zum Büromaterialhändler ect.....

    Wenn Du garnichts aufzeichnest, wirds halt schwierig nachzuweisen wie oft Du welche Strecke gefahren bist und umsst eben mit der Kürzung der Fahrtkosten rechnen.

  • Wie ist denn das wenn meine Lebenspartnerin (nicht verheiratet und sie hat mit meinem Gewerbe nichts zu tun) das Auto auch nutzt, wie werden dann ihre Fahrten bewertet? Für meine Kalkulation gar nicht?

  • Also ist es doch so das meine Fahrten zur Arbeitsstätte, die ich als Arbeitnehmer mache, NICHT in die Kalkulation für den Nutzungsumfang des PKWs in meinem Nebengewerbe eingehen? Meine Fahrten zur Arbeitsstätte sind dann als quasi Privatfahrten?

    Ja - so wird das bei Betriebsvermögen gehandhabt. Deine unselbständige Tätigkeit ist für die Einordnung privat. Dadurch kann sich das Verhältnis verschieben - auf jeden Fall solltest du für einen repräsentativen Zeitraum ein Fahrtenbuch zum Nachweis führen (sofern du so unter die 50%-Grenze für betriebsnotwendiger Vermögen fällst).

    Werden sie nicht nur vorübergehend überwiegend eigenbetrieblich genutzt, dann gehören sie zum notwendigen Betriebsvermögen,Werden sie nicht nur vorübergehend überwiegend eigenbetrieblich genutzt, dann gehören sie zum notwendigen Betriebsvermögen,

    Die Abgrenzung ist nicht auf einen unterjährigen Zeitraum begrenzt - die Einkommensteuerrichtlinien sind hier ganz klar (und da Gesetz übrigens auch). Die 50%-Grenze ist auch wichtig, weil sich nach ihr bemißt, ob die 1%-Regel zur Anwendung kommen muss oder Fahrtenbuchmethode erlaubt ist.

  • Okay, danke schön an alle für die zahlreichen Antworten!


    Nur noch was die richtige Buchung angeht:


    Ich mache eine Buchung auf dem Verrechnungskonto mit neuer Ausgabe 4590 (KFZ-Kosten für betrieblich genutzte Fahrzeuge aus dem Privatvermögen)

    z.B. 6,00€ für 20km


    und buche diese 6,00€ als Einnahme Privateinlage (1890) gegen?


    Korrekt?

    Wieso muss eig. die Gegenbuchung als Privateinlage erfolgen?

  • und buche diese 6,00€ als Einnahme Privateinlage (1890) gegen?


    Korrekt?

    Wieso muss eig. die Gegenbuchung als Privateinlage erfolgen?

    Weil Du die Fahrtkosten von privatem Geld bezahlt hast, das Geld für die Betriebsausgabe muss ja irgendwo her kommen. Alternativ kannst Du auch 50Euro oder wieviel auch immer vom Geschäftskonto bar abheben, diese Abhebung als Umbuchung auf Kasse, dann hat Deine Kasse einen Bargeldbestand von dem Du Porto und Fahrtkosten aufbrauchen kannst.

    Ich will jetzt aber nicht das nächste Fass aufmachen mit der Führung der Kasse nach Kassenrichtlinie.


    Die Buchung der Fahrtkosten kopieren&bearbeiten, beim Betrag das Minus weg, Zuordnung löschen, dann Privateinlage zuordnen, fertig hast Deine Privateinlage mit dem wenigsten Aufwand.

  • alles klar, danke sehr!! :):)


    Michael1972 .... Weiß das gehört jetzt gar nicht hier her, aber noch mal zum finalen Abschluss wäre es sehr hilfreich... ;)


    Bin fast dabei mich für den bury cl1010 Fahrtenschreiber zu entscheiden, den du vorgeschlagen hast (danke noch mal). Mal zu diesem ein paar Fragen:


    Wie ist das bei einem Auto mit Start/Stop Technologie, kann das Gerät das unterscheiden zwischen echt Motor aus und nur im Stop Modus?


    Funktioniert es (bzw. kann man es einstellen) das die letzte Auswahl der Modi für eine Fahrt (Betrieblich, Arbeit, Privat) beim nächsten Start auch so wieder gespeichert ist? Habe da gegenteilige Aussagen gelesen.


    Kann zu dem Gerät keine wirklich Einbau Anleitung finden, es muss ja an die Stromversorgung des Radios oder sonstiger angeschlossen werden mit Phase, Masse und Zündungssignal. Bei meinem Audi A3 /8V ist ja alles sehr verbaut, würde hier wahrsch. über das Handschuhfach an die MMI gehen... Habe jetzt keine zwei linke Hände und würde nur ungerne deswegen zur Werkstaat... Hast du hier vielleicht ein paar Tips? DANKE!! ;)

  • ist aber nicht sehr hilfreich in Bezug zu meinen Fragen.

    Ich denke hier kommt es nicht darauf an ob das Gerät Start-stop / Motor an oder aus erkennt, sondern darauf um welche Fahrt es sich handelt. Und das lässt sich durch Knopfdruck umstellen. Daher soll das GPS-Teil ja auch nicht im Kofferraum, sondern in Armreichweite angebracht werden. Und wer die Zuleitung zum Zigarettenanzünder oder Handschuhfachleuchte findet, kann es auch anklemmen. (wäre aber eher Thema für´n Technikthread)

  • zu dem bury time muss ich sagen, es wird wohl vom Hersteller nicht mehr angeboten, deswegen würde ich mal nach Alternativen schauen. Start Stop System am Auto weiss ich auch nicht, Zündung ist doch auch trotzdem noch an auch wenn das Auto im Stop Modus ist, Radio läuft ja auch weiter. Wenn der Strom aus war, geht das Gerät meistens in den zuletzt gewählten Modus, ist aber nicht immer so und ich erkenne kein Muster. Ist aber kein allzu grosses Problem, denn man kann später die Routen umändern, wenn man den Import vom Gerät in die Software macht. Da muss man immer auch etwas nacharbeiten, wenn vordefinierte Zieladressen nicht automatisch gefunden wurden, weil in dem Moment die GPS Genauigkeit schlechter war und die genaue Hausnummer zb falsch gespeichert wurde.


    Vielleicht gibts ja auch schon rechtssichere Handy Apps ohne festen Einbau ins Fahrzeug. Allerdings muss das Gerät das aufzeichnet ja bei jeder Fahrt laufen, damit es keine Lücken im km Stand gibt. Es gibt auch Geräte für den ODB2 also Diagnosestecker. Hab da nicht mehr damit beschäftigt, ich bin mit dem bury eigentlich ganz zufrieden (auf dem Armaturenbrett links neben dem Lenkrad)

  • Da muss man immer auch etwas nacharbeiten,

    ^^ ...nacharbeiten....Michael der ist gut....so viel zu veränderungssicherheit

    Zitat von kassel-steuer

    Sind beim Ausdrucken der elektronischen Aufzeichnungen nachträgliche Veränderungen ausgeschlossen, ist ein elektronisches Fahrtenbuch anzuerkennen.

    heißt im Umkehrschluss?

    Und eben weil bei längeren Tunnelstrecken die GPS-Aufzeichnung Aussetzer hatte, bzw. bei Pinkelpausen die Aufzeichnung wg. abgezogenem Schlüssel stoppte, also Änderungen nebst Begleitnotizen nötig gewesen wären, hat mein StBer. abgewunken.