PV-Anlage AfA von WISO stimmt nicht mit der vom FA überein (?)

  • Hallo,

    leider stimmt die Abschreibung AfA meiner PV-Anlage von WISO nicht mit der Vorgabe des FA überein, siehe Anhang

    . Keine Ahnung, was ich da falsch mache. Ab 2017 sind da andere Werte und die Laufzeit ist auch anders. Kann mir jemand helfen?


    LG Superhardy

    • Offizieller Beitrag

    Zumindest rechnerisch ist das doch schnell aufgeschlüsselt:

    01.09.2012 13.104,00 € 01.09.2012 13.104,00 €
    1 2012 219,00 € 2012 219,00 €
    2 2013 3.277,00 € 2013 3.277,00 €
    3 2014 656,00 € 2014 656,00 €
    4 2015 656,00 € 2015 656,00 €
    5 2016 656,00 € 7.640,00 € 2016 656,00 € 7.640,00 €
    6 2017 509,33 € 2017 487,66 €
    7 2018 15,00 15,66
    8 2019
    9 2020
    10 2021
    11 2022
    12 2023
    13 2024
    14 2025
    15 2026
    16 2027
    17 2028
    18 2029
    19 2030 509,33 € 487,66 €
    20 2031 500,00 € 15. Jahr Restwert 487,66 € 15. Jahr
    21 2032 0,00 319,20 € 8 Monate


    Das FA verteilt den Restwert am 31.12.2016 also fix auf 15 Jahre (180 Monate), auch wenn erst 4 Jahre und 4 Monate ab Fertigstellung vorbei sind. Das Programm verteilt fix nach Restlaufzeit 188 Monate.


    Ich wäre da eher bei der Lösung des Programms. Müsste man mal recherchieren.

  • Die Abschreibung vom Finanzamt endet 2031.

    Deine Abschreibung endet 2032.


    Die Restsumme wurde wohl aufgeteilt und so ergibt sich eine höhere Abschreibung vom Finanzamt.


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Das FA verteilt den Restwert am 31.12.2016 also fix auf 15 Jahre (180 Monate), auch wenn erst 4 Jahre und 4 Monate ab Fertigstellung vorbei sind. Das Programm verteilt fix nach Restlaufzeit 188 Monate.


    Ich wäre da eher bei der Lösung des Programms. Müsste man mal recherchieren.

    Kann man wohl beides machen gemäß R 7a Abs 10 EStR:

    Zitat
    AfA bei anderen Wirtschaftsgütern nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

    10 1Die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes ist bei Beginn der Restwertabschreibung neu zu schätzen. 2Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn für die weitere Bemessung der AfA die um den Begünstigungszeitraum verminderte ursprüngliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes als Restnutzungsdauer zugrunde gelegt wird. 3Wurden für ein Wirtschaftsgut neben den Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG AfA nach § 7 Abs. 2 EStG vorgenommen, kann dieses auch nach Ablauf des maßgebenden Begünstigungszeitraums weiterhin nach § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben werden.

    Wie man das jetzt aber ins Sparbuch integriert, keine Ahnung. Abweichende Werte lassen sich nicht eingeben. Da müsste man dann mit fiktiven Werten für die Zukunft tricksen, was auch nicht Sinn der Sache sein kann.


    Du solltest insoweit mal ein Ticket beim Support aufmachen und diesen Thread insoweit netter Weise auf dem Laufenden halten.

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort des Supports auf meine diesbezügliche Rückfrage zum Verfahren:

    Zitat

    Wir gehen also automatisch nach Satz 2 der Richtlinie vor. Wenn man nach Satz 1 vorgehen will, muss man den Restabschreibungsverlauf eben händisch anpassen.