Rentner mit Einkommen aus VG Bild-Kunst

  • Guten Tag,


    ich bin seit kurzem Rentner und beziehe ab und an Erlöse aus der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst.

    Meine Tätigkeiten als jeweils angestellter Kameramann, die zu diesen Einnahmen führen, liegen bereits 5 Jähre und länger zurück.

    Die Erlöse entstehen lediglich durch Wiederholungen der Filme im Fernsehen.

    Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht nannte dieses Einkommen "müheloses Einkommen" - tatsächlich ist es mit Null Arbeitsaufwand verbunden und ist auch keine selbständige "Tätigkeit".


    Frage:

    Wo kann ich dieses Einkommen in WISO-Steuer sinnvoll eingeben?

    Gibt es die Möglichkeit, diese Einnahmen so anzugeben, dass sie im Steuerbescheid NICHT als Einkommen aus selbständiger oder freiberuflicher Tätigkeit erscheinen?


    Danke vorab, Tedesco

    • Offizieller Beitrag

    Wo kann ich dieses Einkommen in WISO-Steuer sinnvoll eingeben?

    Eine genaue Programmbezeichnung wäre sinnvoll, da es ein Programm namens WISO-Steuer so nicht gibt. Und WISO steuer:Start kann z.B. nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.

    Leistungsübersicht Steuerprogramme WISO 2021 .pdf

    Ein Rechtsanwalt für Sozialrecht nannte dieses Einkommen "müheloses Einkommen" - tatsächlich ist es mit Null Arbeitsaufwand verbunden und ist auch keine selbständige "Tätigkeit".

    Wie das ein Rechtsanwalt für Sozialrecht (?) so nennt, das ist dem EStG bzw. dem Finanzamt so ziemlich egal. Und bezüglich der Behandlung nach dem EStG würde Dich z.B. die erweiterte Forumssuche weiterbringen: https://www.buhl.de/wiso-softw…dex.php?search/&q=vg-wort

    Danach greift dann eben bei einem einmaligen Vorgang § 22 Nr. 3 EStG oder bei (jährlich) regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen der § 18 EStG mit zu erstellender EÜR.

  • Vielen Dank für die Antwort,


    auf meinem Mac heißt das Programm WISO-Steuer 2021.


    Danach greift dann eben bei einem einmaligen Vorgang § 22 Nr. 3 EStG oder bei (jährlich) regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen der § 18 EStG mit zu erstellender EÜR.


    Das war auch mein Gedanke, allerdings sind diese Einkünfte aus der VG-Bildkunst zeitlich nicht regelmäßig und auch in der jeweiligen Höhe vorab unbekannt. Wenn sich "regelmäßig" auf Zahlungen pro Jahr und nicht auf einen Monat bezieht, dann wäre da ein guter Hinweis! Andererseits sind diese Zahlungen auch "einmalig", da sie sich jeweils auf einen bereits zurückliegenden und abgeschlossen Zeitraum beziehen.