Hallo,
leider habe ich auf unsere eigentlich wahrscheinlich nicht seltene Konstellation keine so richtig passende Angabe gefunden:
Was muss/kann ich bei der Steuererklärung angeben?
Fakten:
- Der Steuerpflichtige hat von 4/2019 bis 4/2020 Krankengeld bekommen.
- 4/2020 wurde rückwirkend zum 1.4.2019 Erwerbsminderungsrente festgestellt.
- Auf die Nachzahlung der Rente von 17.000 € hat die Krankenkasse einen Anspruch von 11.000 € erhoben.
- Es wurden nur 6.000€ ausgezahlt.
Frage 1: Was muss bei der Steuererklärung angegeben werden? Die vollen Rentennachzahlung (also 17.000 €, was auch elektronisch dem FA gemeldet wurde) oder doch nur die 6.000 €?
Frage 2: Können die 11.000 € irgendwo als steuermindernde Kosten angegeben werden?
Frage 3: Muss die Steuererklärung 2019 geändert werden und wenn ja, müssen wir das veranlassen?
Vielen Dank.
Harry