Nachzahlung Erwerbsminderungsrente und Rückzahlung Krankengeld wie angeben?

  • Hallo,

    leider habe ich auf unsere eigentlich wahrscheinlich nicht seltene Konstellation keine so richtig passende Angabe gefunden:


    Was muss/kann ich bei der Steuererklärung angeben?


    Fakten:

    • Der Steuerpflichtige hat von 4/2019 bis 4/2020 Krankengeld bekommen.
    • 4/2020 wurde rückwirkend zum 1.4.2019 Erwerbsminderungsrente festgestellt.
    • Auf die Nachzahlung der Rente von 17.000 € hat die Krankenkasse einen Anspruch von 11.000 € erhoben.
    • Es wurden nur 6.000€ ausgezahlt.

    Frage 1: Was muss bei der Steuererklärung angegeben werden? Die vollen Rentennachzahlung (also 17.000 €, was auch elektronisch dem FA gemeldet wurde) oder doch nur die 6.000 €?

    Frage 2: Können die 11.000 € irgendwo als steuermindernde Kosten angegeben werden?

    Frage 3: Muss die Steuererklärung 2019 geändert werden und wenn ja, müssen wir das veranlassen?


    Vielen Dank.

    Harry