Jahresübernahme? Saldovorträge?

  • Hallo,
    ich habe ein Problem, zu dem ich im Forum und in der Anleitung keine Hilfe gefunden habe.

    Für eine Kleine WEG (4 Einheiten) muss ich die Abrechnung 2019 (die ein Eigentümer vorher mit Excel gemacht hat und die grundlegend falsch war) erstellen. Das habe ich gemacht. Nun hatte zum 31.12.2019 jeder Eigentümer einen riesigen Kontensaldo, weil keiner seine Rücklage gezahlt hatte.
    Die Abrechnung mit Wiso-Hausverwalter 365 hat die Abrechnung nun korrekt erstellt unter Ausgabe der Salden und der Abrechnungsspitze.


    Laut Handbuch sollte ich ein abgeschlossenes WJ ins Archiv übergeben. Habe ich gemacht. Für das Geldkonto wurde ein Saldo-Jahresvortrag gebucht.


    Aber nur für das Geldkonto!!!


    Für die Eigentümerkonten muss doch auch ein Saldovortrag mit OP-Übernahme gebucht werden! Jede gescheite Verwaltungssoftware übernimmt die OPs aus einem abgeschlossenen Jahr ins neu eröffnete Jahr. Diese Software nicht??? Pro Wohnung sind das 3 OP-Konten (Hausgeld, Rücklage 1, Rücklage 2) mit je 12 Buchungen (Januar - Dezember), also 36 OPs.

    OPs müssen in das neue Wirtschaftsjahr übertragen werden, denn im Klagefall müssen diese aufgeschlüsselt werden.

    Muss ich echt für jede Wohnung zum 01.01. eines Kalenderjahres die Vorträge manuell einbuchen???


    Und wenn ich eine Abrechnung laufen lasse, wieso werden dann nicht automatisch die Abrechnungsspitzen als Buchung vorgemerkt?
    Kein Assistent oder automatischer Buchungssatz?

    Dann kann ich auch gleich mit Excel alles machen. Wozu Geld für eine Software ausgeben, wenn ich eh alles selber machen muss?
    Wenn das wirklich die "Lösung" von Buhl sein soll, dann ist das das einzige Jahr, wo ich diese Software nutze.