EUSt, wo eintragen?

  • Hallo,


    ich möchte ein Gewerbe anmelden, und setze mich schon mal damit auseinander, wie ich zukünftig meine Steuererklärung machen muss. Ich werde Sachen aus dem Ausland importieren, die EUSt-pflichtig sind. Die Umsatzsteuer wird ja von der Software berechnet, wenn ich die Rechnungsbeträge eingebe. Die EUSt muss aber irgendwo sonst eingegeben werden. Wie, bzw. wo, muss das erfolgen?

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „EUSt, wo eintragen??“ zu „EUSt, wo eintragen?“ geändert.
  • Ich muss meine Frage etwas konkreter fassen. Ich habe mir die Testversion heruntergeladen und angeschaut. Da es sich bei meinem geplanten Vorhaben um eine Nebentätigkeit handelt, wollte ich alles in die Einkommenssteuer bei Nebentätigkeit eintragen. Da finde ich alles, außer EUSt.

    • Offizieller Beitrag

    Eine gewerbliche Tätigkeit i.S. § 15 EStG ist ein Gewerbebetrieb und keine "Nebentätigkeit". Diese bedingt immer eine ordnungsgemäße EÜR.


    Du solltest vielleicht einmal vorab eine eingehende Erstberatung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe überdenken.

    • Offizieller Beitrag

    Danke! Ich dachte nur, weil der Punkt der Einkommenssteuer unter "Selbständige", "Freiberufliche Nebentätigkeit" eine EÜR anbietet.

    Den Unterschied zwischen einer selbständigen Tätigkeit i.S. § 18 EStG und einer gewerblichen Tätigkeit i.S. § 15 EStG kennst Du aber bzw. hast dazu einmal nachgelesen, oder?


    Wie gesagt:

    Du solltest vielleicht einmal vorab eine eingehende Erstberatung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe überdenken.

  • Für die Einfuhrumsatzsteuer gibt es auch ein eigenes Konto, das bebucht wird, wenn man den Betrag tatsächlich bezahlt.