EÜR - Verbuchung Rechnung für Videokonferenzservices

  • Hallo Beisammen,

    ich habe einen Videokonferenzservice (bei Zoom) gebucht. Der Anbieter sitzt im Ausland in den USA. Während dem Abschluss für 1 Jahr hatte ich die Möglichkeit, meine Umsatz Steuer ID einzugeben, was ich auch getan habe. Daraufhin erhielt ich eine Rechnung ohne MwSt. Auf der Rechnung steht jetzt die amerikanische Adresse des Rechnungssteller und meine UStID als "Customer VAT/Tax Number".

    Auf der Zoom-Website steht:

    "Hat Zoom eine USt.-IdNr.?

    Zoom ist nicht in jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat umsatzsteuerregistriert. Stattdessen ist Zoom per Nicht-EU-MOSS (Mini-One-Stop-Shop bzw. kleine einzige Anlaufstelle oder KEA) in der EU umsatzsteuerregistriert.

    Die MOSS-Nicht-EU-Regelung ist eine Vereinfachung für nicht in der EU ansässige Steuerpflichtige, die das Erheben und Abführen von Umsatzsteuer auf Telekommunikations- und/oder elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in EU-Mitgliedsstaaten ermöglicht.

    Dank der MOSS-Regelung müssen sich Anbieter von Telekommunikations- und/oder elektronisch erbrachten Dienstleistungen für Privatkunden nicht in jedem EU-Mitgliedsstaat für Umsatzsteuerzwecke registrieren.

    Zoom hat sich für die Niederlande als Identifikationsland für MOSS-Zwecke entschieden."

    Wenn das richtig verstehe heisst das, dass ich einerseits als Umsatzsteuerschuldner auf den Rechnungsbetrag Umsatzsteuer abführen müsste, die ich aber zugleich als Freiberufler als Vorsteuer geltend machen kann - also für mich und das FA eine 'Nullnummer'.

    Wie aber verbuche ich das jetzt in der EÜR des WiSo-Steuerparbuchs?

    So?



    Oder wie?

    Herzlichen Dank für freundliche Unterstützung!

    Die einzige Steuervereinfachung die wir je erleben werden - wenn wir nichts mehr einnehmen ...

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  • doubleyou

    Hat den Titel des Themas von „Verbuchung Rechnung für Videokonfernzservices“ zu „EÜR - Verbuchung Rechnung für Videokonferenzservices“ geändert.
  • Der Anbieter hat dich als Privatperson angesehen - für dich als Unternehmer gilt die Registrierung für MOSS nicht. Du musst hier auf den Bruttobetrag § 13b UStG anwenden, aber nicht EU, sondern Drittland!

  • ... auf den Bruttobetrag § 13b UStG anwenden, aber nicht EU, sondern Drittland!

    Dankschön, das lässt sich schon einmal gut an. :thumbsup:


    :?:Kurze Rückfragen:


    1. Auf den Bruttobetrag oder auf den Zahlbetrag d.h. in meinem Beispiel 104,92?


    2. Wie buche ich denn "nicht EU, sondern Drittland", wenn ich nur folgende Optionen habe (Umsatzsteuer § 13 b UStG 16% andere Leistungen?):


    Herzlichen Dank für die Antwort :thumbsup:


    Übrigens: der Anbieter hat mich nicht als Privatperson angesehen, denn er hatte meine USt-ID abgefragt und deshalb keine Merhwertsteuer von mir verlangt.

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  • Was sollten dann die Ausführungen zu MOSS und der Hinweis auf EU? Ein amerikanischer Leistungserbringer, den an einen Unternehmer in Europa liefert, ist als in einem Drittland ansässig zu behandeln.

    Der "Bruttobetrag" ist der Rechnungsbetrag (also der Zahlbetrag mit deinen Worten). Der von dir gewählte Steuersatz ist definitiv falsch. Wenn ich dies richtig sehe, musst du eine Zeile tiefer gehen.

  • Danke für nichts 8o. Ich habe die Lösung gefunden 8):

    Konto 3125 - "andere Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% Umsazsteuer 19% Vorsteuer".


    Das Reverse Charge-Verfahren findet auch bei EU-Auslandslieferungen statt (https://www.candis.io/blog/rev…-eu-ausland-und-drittland) - was im Steuersparbuch über das Konto 3125 abgebildet wird.

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