Hallo Beisammen,
ich habe Software aus einem EU-Land (Griechenland) bezogen, die ich ja hier nach dem reverse Charge Verfahren mit MWSt belasten muss, die ich aber zugeich als Freiberufler als Vorsteuer ziehen kann. Also ein Nullsummenspiel für das FA wie auch mich, aber nur dann, wenn ich das richtig buche. Und hier hilft mir die EÜR des Steuersparbuchs nicht gerade.
Das gleiche Thema habe für eine Software, die ich aus den USA bezogen haben, bei dem der Softwarelieferant aber mitteilt, er habe das Nicht-EU-MOSS-Verfahren gewählt, d.h. ich müsse die Mehrwertsteuer abführen.
Ich vermute, dass das jeweils Buchungen nach § 13 b UStG sind - oder? Wenn dann aber die richtige MWSt/Vorsteuerverbuchung aussuchen soll, weiss ich nicht welche. Das Steuersparbuch bietet an
- Umsatzsteuer § 13b UStG 19% EU-Unternehmer
- Umsatzsteuer § 13b UStG 19% Andere Leistungen
- Umsatzsteuer § 13b UStG 19% o. VSt. EU-Untern.
- EU USt 19% mit VSt-Abzug 19%.
Liebe WiSo-Leute, diese krypitischen Bezeichnungen helfen (jedenfalls mir) nicht - zumal sich nirgendwo eine Beschreibung findet was sie bedeuten sollen.
Ich vermute mal, da die Lieferung einer Standard-Software eine "andere Leistung" ist, dass die Auswahl von "Umsatzsteuer § 13b UStG 19% Andere Leistungen" die richtige Wahl ist.
Ist das so richtig. Und wenn ja: wird mir dann auch die Vorsteuer automatisch gut geschrieben?