Umsatzsteuer-Eintrag bei der Einkommensteuer

  • Hallo zusammen,

    irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch:

    ich habe eine kleine PV-Anlage und speise vollkommen ein.

    Ich bin mir unsicher, was ich bei der Einkommenssteuer zur Umsatzsteuer angeben muss.

    Ich zahle Umsatzsteuer immer Anfang des Folgejahres, keine unterjährigen Zahlungen.

    Trage ich bei der Einkommensteuerveranlagung (Tax) 2020 nun die bezahlte USt, die ich 2020 bezahlt habe (also die in 2019 angefallene USt) ein oder die USt, die für 2020 angefallen ist und ich jetzt 2021 bezahlt habe.

    Soweit ich die Foren durchgegangen bin, habe ich dazu keine Lösung gefunden.

    Es wäre toll wenn mir hier jemand einen Rat geben kann.


    Vielen Dank :)

    • Offizieller Beitrag

    Trage ich bei der Einkommensteuerveranlagung (Tax) 2020 nun die bezahlte USt, die ich 2020 bezahlt habe (also die in 2019 angefallene USt) ein oder die USt, die für 2020 angefallen ist und ich jetzt 2021 bezahlt habe.

    Zum einen befindet sich das tax-Forum hier (klick mich!). Zum anderen hat auch tax, wie alle Buhl-Programme eine Programmunterstützung und das insbesondere auch zu Photovoltaikanlagen. Des Weiteren haben alle Buhl-Steuerprogramme diverse Erläuterungen zu nahezu jeder Zeile, die man entweder durch einen Klick auf die kleinen vorstehenden Fragezeichen offenlegt oder die man rechtsseitig aufgeführt findet. Und zu guter Letzt hat das Forum hier eine erweiterte Forumssuche, mittels der man sehr viele Infos zu allen Bereichen findet und die somit jedermanns Freund ist.

  • Nur ein Hinweis: du machst eine Einnahmenüberschussrechnung, damit gilt der § 11 EStG, d.h. in der EÜR werden im Geschäftsjahr gezahlte Beträge eingetragen. Dabei ist bei regelmäßigen Zahlungen der 10-Tages-Zeitraum zu beachten.