Hallo zusammen,
irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch:
ich habe eine kleine PV-Anlage und speise vollkommen ein.
Ich bin mir unsicher, was ich bei der Einkommenssteuer zur Umsatzsteuer angeben muss.
Ich zahle Umsatzsteuer immer Anfang des Folgejahres, keine unterjährigen Zahlungen.
Trage ich bei der Einkommensteuerveranlagung (Tax) 2020 nun die bezahlte USt, die ich 2020 bezahlt habe (also die in 2019 angefallene USt) ein oder die USt, die für 2020 angefallen ist und ich jetzt 2021 bezahlt habe.
Soweit ich die Foren durchgegangen bin, habe ich dazu keine Lösung gefunden.
Es wäre toll wenn mir hier jemand einen Rat geben kann.
Vielen Dank