Hörgerätezubehör

  • Hallo,


    ich bin Hörgeräte - Nutzer. Auf anraten meiner Hörgeräteakustikerin habe ich mir Zubehör wie ein Reinigungsgerät

    oder ein TV Streamer für Hörgeräte angeschafft.

    Meine Fragen!


    1. Kann ich dieses Zubehör in der Steuererklärung gelten machen. Wenn ja, wo?

    2. Für das Reinigungsgerät muß regelmäßig eine Reinigungsflüssigkeit gekauft werden. Können diese Kosten abgesetzt werden. Wenn ja, wo?


    MfG



    WKaH:thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    1. Kann ich dieses Zubehör in der Steuererklärung gelten machen. Wenn ja, wo?

    Dort, wo Du Dein Hörgerät im Programm auch findest. Bei dem TV-Streamer hätte ich allerdings Bedenken, da dieser m.E. nicht zwangsläufig i.S.d. § 33 EStG ist. Da geht es nur um Komfort oder Bequemlichkeit. Eben wie bei Bluetooth-Kopfhörern z.B. auch.


    2. Für das Reinigungsgerät muß regelmäßig eine Reinigungsflüssigkeit gekauft werden. Können diese Kosten abgesetzt werden. Wenn ja, wo?

    s.o.

  • Auch für die Reinigungsflüssigkeit sehe ich keine Möglichkeit - es sind ja nicht einmal die Batterien ansetzbar, die zum Betrieb wirklich notwendig sind. Die Reinigungsflüssigkeit ist "Luxus", die Hörgeräteakustiker verdienen damit gutes Geld. Der Ohrenarzt sagt etwas anderes. Die Flüssigkeit muss nämlich nicht gekauft werden, sie kann. Ist wie mit Brillenputztüchern. Man kann sich die feuchten Tücher kaufen, man kann es aber auch auf die althergebrachte Weise mit den Stofftüchern tun und hier fragt keine, kann ich diese ansetzen.