Fortbildungskosten/Bewerbungskosten komplett abgelehnt

  • Heute habe ich meinen Steuerbescheid bekommen. Ich war ziemlich geschockt, denn es wurde fast nichts anerkant.
    Es geht hier um Fortbildungskosten sowie Bewerbungskosten.

    Fortbildungskosten: Das komplette Jahr 2020 befand ich mich noch in einem Masterstudium per Fernstudium. Ich habe bereits Berufsausbildung und Bachelor. Das Masterstudium kann demnach in voller Höhe als Fortbildungskosten (Werbungskosten) anerkannt werden (theoretisch). Meine Kosten sind in erster Linie die Fahrtkosten zu der Uni. Auch wenn es eine Fernuni ist, stehen mir natürlich die Örtlichkeiten der Präsenzuni ebenso zur Verfügung. Ich war also etwa 12 mal im Jahr dort um in die Bibliothek zu gehen, Lernkreis etc. Die Fahrt war jedes mal etwa 600km und über 8 Stunden aufenthalt. Also ordentlich kosten.

    Nachweisen kann ich sowas ja schlecht. Habe eben meiner Steurerklärung beigelegt wieviele Fahrten und wieviel KM. Dies wurde bei der Steuer 2019 übrigens in voller Höhe anerkannt! Dieses Jahr wurde nichts anerkannt.
    Begründung: Die Studiennachweise reichen nicht als Nachweise zur Ausbildungsstätte oder Bibliothek.

    Ähm Ok. Wie genau soll ich eine Fahrt und ein Aufenthalt von über 8 Stunden bitte nachweisen?


    Bewerbungskosten: Hier wurde ebenfalls nichts anerkannt. Es geht sowohl um E-Mail Bewerbungen und Fahrten für Berwerbungsgespräche.
    Begründung: Berwerbungskosten können ohne Nachweise nicht anerkannt werden.
    Naja, soll ich jetzt ins Blaue raten was als Nachweise reichen? Bezüglich meiner Bewerbungen habe ich eine Excel Übersicht beigelegt wo Firma und Datum der Bewerbung steht. Soll ich nun jeweils die Emailbestätigung der Firmen ausdrucken..........? Bei 95 Bewerbungen..............? Die Umwelt freut sich.

    Zu den Bewerbungsfahrten habe ich eine Übersicht beigelegt. Firmenname, Anzahl Gespräche/Fahrten, Kilometer. Was soll ich hier noch machen?

  • papayamensch :


    Als erstes würde ich Einspruch einlegen.

    In diesem Einspruch kannst Du dem FA die Frage stellen, welche Form der Nachweise akzeptiert wird oder wie die Glaubhaftmachung erfolgen soll.

    Du musst nämlich nichts beweisen, sondern nur glaubhaft machen.

    Darauf muss das FA ja erst mal antworten.


    mfg web-gb

  • Nun, die Fahrten könnte man mit Tankbelegen etc. glaubhaft machen. Der Lernkreis hat sich ja sicherlich irgendwie auf einen Termin geeinigt. Bibliothek selber möglicherweise mit Entleihnachweisen - gibt es aber wohl nicht überall.


    Bewerbungen sollte deine Excel-Tabelle zunächst ausreichen - wichtig ist Datum (E-Mails bitte aufbewahren) und Name der Firma. WEnn eine Antwort erfolgt ist, Datum der Antwort und Resultat (z. B. abgelehnt oder Aufforderung zum Gespräch).

  • Nun, die Fahrten könnte man mit Tankbelegen etc. glaubhaft machen. Der Lernkreis hat sich ja sicherlich irgendwie auf einen Termin geeinigt. Bibliothek selber möglicherweise mit Entleihnachweisen - gibt es aber wohl nicht überall.


    Bewerbungen sollte deine Excel-Tabelle zunächst ausreichen - wichtig ist Datum (E-Mails bitte aufbewahren) und Name der Firma. WEnn eine Antwort erfolgt ist, Datum der Antwort und Resultat (z. B. abgelehnt oder Aufforderung zum Gespräch).

    Bewerbungen in der Excel Tabelle haben nicht ausgereicht bzw. es wurde halt abgelehnt mit der Begründung "Keine Nachweise vorhanden" Super aussagekräftig.


    Tankbelege geht bei E-Auto schlecht..........zumal.........was wenn ich nunmal nicht tanken musste?


    Whatsapp Screenshots der Lerngruppe? Puh ok......Brauch ich da erst eine schriftliche notarisch beglaubigte Einwilligung der anderen in der Gruppe das ich unsere Konversation dem Finanzamt schicken darf........................?

  • Tankbelege geht bei E-Auto schlecht..........zumal.........was wenn ich nunmal nicht tanken musste?

    Bei der Entfernung hast du aber zwischendurch laden müssen und jede Ladesäule hat eine Nummer, anhand derer du in den Abrechnungen der Kartenfirmen genau nachweisen kannst, wann du wo wieviel geladen hast. Das geht aber nur, wenn man nicht die kostenlosen Möglichkeiten bei Aldi und Co. nutzt.

  • Tankbelege geht bei E-Auto schlecht..........zumal.........was wenn ich nunmal nicht tanken musste?

    Bei der Entfernung hast du aber zwischendurch laden müssen und jede Ladesäule hat eine Nummer, anhand derer du in den Abrechnungen der Kartenfirmen genau nachweisen kannst, wann du wo wieviel geladen hast. Das geht aber nur, wenn man nicht die kostenlosen Möglichkeiten bei Aldi und Co. nutzt.

    Richtig, also werde ich Diskriminiert weil ich kostenlose Ladesäulen benutzt habe...............Super Gesetz haha :)

  • Wo ist eine Diskriminierung, wenn du keine Kosten hattest? Im Gegenteil, du würdest gegenüber denjenigen bevorzugt behandelt, die für Tanken/Laden "echte" Kosten hatten. Keine Zahlungen, keine Berücksichtigung bei der Steuer! So war das immer und so wird das sicher bleiben.

    • Offizieller Beitrag

    also werde ich Diskriminiert weil ich kostenlose Ladesäulen benutzt habe.......

    Also wenn der Maßstab für Diskriminierung ist, dass ich etwas kostenlos bekomme, dann frage ich mich gerade, wo ich mich da anstellen kann. :(


    Ansonsten wäre auch mein Rat:

    Ich würde einfach mal beim Finanzamt anrufen. War schon der Schlüssel zur Lösung.

  • An den Ladesäulen an der Autobahn (Ionity im Wesentlichen als Schnellladesäulen, aber auch die anderen Versorger) verlangen bis zu 80 Eurocent pro Kwh Laden. Das wäre dann Diskrimierung, wenn ich für eine Ladung (ca 45 bis 50 Kwh) 36 bis 40 € zahle und damit vielleicht dann 15 bis 20 € Steuern einspare, papayamensch aber die vollen 36 bis 40 Euro spart und dafür keine Steuern sparen kann? Verquere Denke.

  • Wo ist eine Diskriminierung, wenn du keine Kosten hattest? Im Gegenteil, du würdest gegenüber denjenigen bevorzugt behandelt, die für Tanken/Laden "echte" Kosten hatten. Keine Zahlungen, keine Berücksichtigung bei der Steuer! So war das immer und so wird das sicher bleiben.

    Komisch. Für meinen Arbeitsweg bekomme ich auch 0,30€. Da interessiert sich lustigerweise niemand ob ich diese Kosten wirklich habe...............

    Und so etwas wie Wertverlust durch die Fahrten hat wahrscheinlich beim Finanzamt auch noch niemand gehört :)

    • Offizieller Beitrag

    Komisch. Für meinen Arbeitsweg bekomme ich auch 0,30€. Da interessiert sich lustigerweise niemand ob ich diese Kosten wirklich habe...............

    Das ist eine Entfernungspauschale.

    Die diskriminiert übrigens nach Deiner Lesart die, die keinen Weg zur Arbeit haben... :whistling:

    Und so etwas wie Wertverlust durch die Fahrten hat wahrscheinlich beim Finanzamt auch noch niemand gehört

    Die Gesetze macht nicht das Finanzamt.

  • Die 0,30 Eurocent sind eine pauschale Abgeltung. Du hattest doch Kosten, denn im Endeffekt wird dein Firmenfahrzeug mit der Nutzung für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte ja zusätzlich besteuert. Dass dies mit deinen Zuzahlungen verrechnet wird, bedeutet aber, dass du Zahlungen hattest. Also nichts kostenlos. Bitte zu Ende denken.

    • Offizieller Beitrag

    Komisch. Für meinen Arbeitsweg bekomme ich auch 0,30€. Da interessiert sich lustigerweise niemand ob ich diese Kosten wirklich habe.......

    Deshalb nennt sich das Ding auch Entfernungspauschale und bei der ist das genutzte Verkehrsmittel vollkommen gleichgültig. Kannst also auch zu Fuß gehen, spielt keinerlei Rolle.


    Ist jetzt beim Vergleich Auswärtstätigkeiten/Reisekosten wie Äpfel mit Birnen vergleichen. ;)


    Aber nochmals:

    Ansonsten wäre auch mein Rat:

    Ich würde einfach mal beim Finanzamt anrufen. War schon der Schlüssel zur Lösung.

    Du kannst hier noch seitenweise schreiben, klären musst Du das mit dem Bearbeiter. Und das Ergebnis der Unterredung kannst Du dann netter Weise auch hier posten.


  • Hab ich Bereits. Zitat "Nachweise reichen nicht" bzw. bei Bewerbungskosten "Nachweise sind keine da". Super Info oder? Die machen sich auch selbst einfach nur arbeit. Jetzt darf ich bei meinem Einspruch also wieder einfach nur Blind raten welche Nachweise denn theoretisch genügen könnten.

    • Offizieller Beitrag

    Bewerbungen in der Excel Tabelle haben nicht ausgereicht bzw. es wurde halt abgelehnt mit der Begründung "Keine Nachweise vorhanden" Super aussagekräftig.

    Und wie sahen die von jedem Teilnehmer unterschriebenen Exceltabellen mit den Daten aller Teilnehmer aus? Da gibt es ja im Internet genügend Lesestoff zu. Was die Bescheinigungen inhaltlich enthalten müssen, hat sich seit Ewigkeiten nicht geändert. Jede Suchmaschine bringt da eindeutige Ergebnisse.


    FG Köln Urteil vom 21.1.2008, 12 K 5376/04

    FG Saarland 28.2.2013, 2 K 1305/12