Druck Hausgeldabrechnung

  • Guten Abend zusammen,


    ich habe eine Frage zum Druck der Hausgeldabrechnungen. Die erste Frage betrifft, die Bescheinigung gem. § 35a: die Bescheinigung ist m.E. sehr aufgebläht, weil jede einzelne Buchung aufgeführt ist. Besteht irgendwie die Möglichkeit einer summierten Darstellung pro Buchungskonto?


    Die zweite Frage betrifft die Rücklagenabrechnung. Warum wird denn hier eine Entnahme aus dem Jahr 2019 plötzlich dem Anfangsbestand wieder gutgeschrieben und dann im weiteren Verlauf wieder abgezogen...?


    Ich würde mich freuen, wenn jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank vorab.

  • Besteht irgendwie die Möglichkeit einer summierten Darstellung pro Buchungskonto?

    Dann wäre eine Bescheinigung für das Finanzamt doch sinnlos, wenn dort letztendlich nur eine Summe steht. Da gehören die Dienstleister mit dazu, sonst ist es keine Bescheinigung.


    Das andere kann ich nicht beantworten, mache keine WEG.

  • Die zweite Frage betrifft die Rücklagenabrechnung. Warum wird denn hier eine Entnahme aus dem Jahr 2019 plötzlich dem Anfangsbestand wieder gutgeschrieben und dann im weiteren Verlauf wieder abgezogen...?

    Um das zu beantworten, musst Du schon den Rücklagenverlaufskontoauszug hier einstellen...

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Besteht irgendwie die Möglichkeit einer summierten Darstellung pro Buchungskonto?

    Dann wäre eine Bescheinigung für das Finanzamt doch sinnlos, wenn dort letztendlich nur eine Summe steht. Da gehören die Dienstleister mit dazu, sonst ist es keine Bescheinigung.


    Das andere kann ich nicht beantworten, mache keine WEG.

    Sorry, das ist Unsinn.
    Die Finanzämter gehen davon aus, dass die im Rahmen von Jahresabrechnungen oder Betriebskostenabrechnungen erstellten Bescheinigungen prinzipiell korrekt sind. Diese Bescheinigungen weisen in der Regel immer nur das jeweilige Konto , z. B. "Hausreinigung", die Gesamtkosten und der eigene Anteil der Haushaltsnahen Dienstleistungen an diesem Konto auf. Das ist gängige Verwalterpraxis und auch anerkannt.

    Zumal im Rahmen der papierlosen Steuererklärung gerade die Finanzämter großer Städte gar keine Bescheinigung mehr sehen wollen sondern sich mit dem digital übergebenen Wert zufrieden geben. Wenn das Amt bei besonders hohen haushaltsnahen Dienstleistungen Zweifel hegt, wird es sowieso die Kopie der Rechnungen anfordern. Da brauchst du dann auch keine Auflistung.

    Deshalb ist diese aufgeblähte Bescheinigung von Wiso Hausverwalter Start 365 wie vieles anderes an der Software unsinnig.

    Im Übrigen: Bei der Software WISO STEUERSPARBUCH gibt man die Haushaltsnahen Dienstleistungen aus BK-Abrechnungen / Hausgeldabrechnungen nicht einmal mehr als Buchungskonto ein, sondern nur nach Kostenart 1, 2 und 3 (Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushaltsnahe Handwerkerleistung). Weil das Finanzamt einfach nur noch an die Summe interessiert ist und nur um Zweifel mehr Nachweise fordert.


  • Deshalb ist diese aufgeblähte Bescheinigung von Wiso Hausverwalter Start 365 wie vieles anderes an der Software unsinnig.

    Das hat sicherlich eher den Hintergrund, das Eigentümer explizit kontrollieren können, welche Handwerkerrechnungen hier mit einfliessen. Dem FA reicht die Summe, das stimmt.

    Zielrichtung von Wiso HV sind auch nicht Profiverwalter...muss man immer im Kopf behalten.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P