Hallo Leute, ich mache gerade das erste mal selber meine Steuererklärung und dabei ist mir eine Frage aufgekommen.
Ich wohne an Ort A, meine Arbeitsstätte und Zweitwohnsitz sind an Ort B.
In der Steuererklärung darf ich maximal nur 53 Heimfahrten angeben, obwohl ich an sich viel öfter nach Hause gefahren bin da die Zweitwohnung nur zum schlafen in schnell wechselnden Diensten dient.
Kann ich also auch einige Fahrtkosten von Ort A zur Arbeitsstätte B angeben? Oder streikt da das Finanzamt?