2steuerfreier" AG Zuschuss ges. KV/PV -> meine Pendlerpauschale wird aufgefressen...

  • Hallo zusammen,


    ich verzweifel gerade etwas an meiner Lohnsteuererklärung...


    Seit Mitte des Jahres habe ein Jahresgehalt von >80K€ und versteuere natürlich auch entsprechend. Ich habe täglich eine einfache Strecke mit meinem Privat PKW von 58km in einfacher Strecke zu bewältigen und habe mich nun auf meine Pendlerpauschale gefreut...


    Nun bin ich dabei alle Daten in meine WISO einzugeben bis ich an den Punkt in Zeile 24 geraten bin -> steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für gesetzl. KV und gesetzl. Pflegeversicherung -> Mein Arbeitgeber zahlt hier einen hohen "steuerfreien" Anteil. -> ich bin nicht in einer privaten KV


    Nach Eintrag dieser Daten ist meine Pendlerpauschale um einige € gesunken, sodass ich nur noch bei ca. der Hälfte der ursprünglich berechneten Rückerstattung liege.


    Meine Frage nun:

    Ist es korrekt, dass die Rückerstattung durch Angabe der steuerfreien AG Zuschüsse zur KV/PV sinkt? Muss ich vllt. in anderen Schritte weitere Angaben machen, sodass hier kein Abzug erfolgt?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Ist es korrekt, dass die Rückerstattung durch Angabe der steuerfreien AG Zuschüsse zur KV/PV sinkt? Muss ich vllt. in anderen Schritte weitere Angaben machen, sodass hier kein Abzug erfolgt?

    Nicht in anderen Schritten, sondern einfach erst nach allen Eingaben schauen. Selbstverständlich wirken sich die steuerfreien AG Zuschüsse zur KV/PV auf die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen aus. Mit Deiner Entfernungspauschale haben die allerdings rein gar nichts zu tun.

  • das heißt also, dass die Pendlerpauschale autark zu betrachten ist? Die Abzüge können so hoch sein wie sie wollen aber die Pendlerpauschale steht mir voll zu?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    das heißt also, dass die Pendlerpauschale autark zu betrachten ist? Die Abzüge können so hoch sein wie sie wollen aber die Pendlerpauschale steht mir voll zu?

    Schau doch einfach in die Steuerberechnung nebst Erläuterungen oder in die Anlage zu den Formularen. Das Programm erklärt doch alles wunderbar. Und wenn Du noch etwas probieren möchtest, dann aktiviere in einer Testdatei, z.B. einer Dateikopie, unter den Werkzeugen mal den Planspielmodus (Was wäre wenn?").

    • Offizieller Beitrag

    also wenn ich Zeile 24a/c leer lasse, steigt meine Rückerstattung um mehr als 1500€...

    Jetzt könnte ich argumentieren, wenn ich meinen Arbeitslohn weglasse, dann muss ich gar keine Einkommensteuer zahlen. Mal im ernst, Dein AG zahlt steuerfrei einen Zuschuss, also sind die entsprechenden Aufwendungen selbstverständlich auch demgemäß zu kürzen.

  • Die Abzüge können so hoch sein wie sie wollen aber die Pendlerpauschale steht mir voll zu?

    Aber nicht als Rückerstattung des Finanzamtes, sondern als Kürzung deines zu versteuernden Gehaltes. Wie wirkt sich imer nur in Höhe des individuellen Steuersatzes aus. Wenn du bei 80 Tausend brutto ohne weitere Abzüge oder Einkünfte 35% Steuern zahlst, wirkt sich die Pendlerpauschale mit 35% aus, d.h. die Steuer (vorher im Beispiel 28 Tausend jetzt eben nur noch beispeilhaft 20 Tausend. Und dann wird betrachtet tatsächlich gezahlte Steuer laut Lohnsteuerbescheinigung abzüglich zu zahlende Einkommensteuer laut Berechnung. Und nur das wird erstattet.

  • also wenn ich Zeile 24a/c leer lasse, steigt meine Rückerstattung um mehr als 1500€...

    Das nützt dir sowieso nichts, da diese Zahlen schon an da Finanzamt gemeldet wurden und im besten Fall einfach nachgetragen werden.